Lecker aber illegal
Fleißige Diebe pflücken fünf Kilo Beeren aus fremden Garten im Landkreis Deggendorf

20.07.2022 | Stand 22.09.2023, 2:15 Uhr

Ganze fünf Kilogramm Johannisbeeren klauten Unbekannte aus dem Garten einer 73-Jährigen in Künzing. −Symbolbild: dpa

Fleißige Pflücker waren zwischen Montag- und Dienstagvormittag im Landkreis Deggendorf unterwegs. Fünf Kilogramm Johannisbeeren pflückten sie dort aus dem Garten einer 73-Jährigen. Das war illegal - doch wann ist Obst pflücken eigentlich erlaubt?



Wie die Polizei mitteilt, wurden aus dem Garten einer 73-Jährigen in Künzing circa fünf Kilogramm Johannisbeeren entwendet. "Bemerkenswert ist dabei", schreibt die Polizei, "dass der oder die unbekannten Täter die Johannisbeeren in dieser Zeit direkt vom Strauch pflückten."

Wer Obst klaut, begeht einen Diebstahl

Der Schaden allerdings bleibt überschaubar: Auf circa 30 Euro wird dieser von der Polizei geschätzt. Wer etwas vom Johannisbeer-Diebstahl gesehen hat, solle sich bei der Polizei Plattling unter ✆09931/91640 melden.

Doch wann ist Pflücken eigentlich erlaubt - und wann nicht? Grundsätzlich gilt: Wer Obst klaut, begeht einen Diebstahl. Damit riskiert derjenige eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Regeln dazu sind einfach: Wem der Baum gehört, dem gehört auch das daran hängende Obst. Wenn das Obst auf den Boden fällt, gehört es dem Besitzer des jeweiligen Grundstücks.

Früchte auf öffentlichem Grund gehören der Allgemeinheit

Es ist also Vorsicht geboten: Auch frei stehende Obstbäume haben meistens einen Besitzer. Streuobstwiesen dürfen oft nicht eingezäunt werden, um Wildtiere nicht zu behindern. Ein fehlender Zaun bedeutet daher noch lange nicht, sich einfach bedienen zu dürfen.

Eine Ausnahme stellen Bäume oder Sträucher dar, die auf öffentlichem Grund stehen. Dann steht das Obst der Allgemeinheit zur Verfügung und jeder kann die Früchte pflücken und genießen.

− klk