Die Jugendschutzkammer am Landgericht Deggendorf hat nach einer Messerattacke am Hauptbahnhof Deggendorf gegenüber einem 19-Jährigen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Eine Jugendstrafe wurde ausdrücklich nicht ausgesprochen, weil der Angeklagte aufgrund einer autistischen Erkrankung und der damit verbundenen Persönlichkeitsstörung vermindert steuerungsfähig ist.