Mit dem sperrigen Wort "Gartenflächengestaltungssatzung" schiebt der Markt Metten künftig einer allzu großen Ausbreitung von geschotterten Steingärten, großen gemulchten Flächen oder Kunstrasen auf den Grundstücken einen Riegel vor. Naturnah und gärtnerisch gestaltete, wasserdurchlässige Steingärten mit angepasster Bepflanzung dürfen bis zu 25 Prozent der Grünflächen der bebauten Grundstücke einnehmen.