Bernried. Seit dem Jahr 1978 liegen die Hebesätze sowohl für die Grundsteuer A als auch für die Grundsteuer B bei 350 von Hundert in der Gemeinde Bernried unverändert, wie Kämmerer Josef Menacher auf DZ-Anfrage verlauten ließ, „etwas über dem Durchschnitt“. Auch bei den Haushaltsberatungen im April 2024 wurden diese Festsetzungen bestätigt. Nach 46 Jahren ändert sich dies nun durch die Grundsteuerreform.
Der Gemeinderat Bernried folgte bei der Sitzung am Mittwochabend ohne Diskussion einstimmig der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses. Demnach wird der Hebesatz für Wohngebäude,...