Iggensbach. Die Gemeinde Iggensbach ist jährlich dazu verpflichtet, die Hebesätze der Realsteuern festzulegen. Da die Berechnung der Grundsteuern durch das Bundesverfassungsgericht vor sechs Jahren für verfassungswidrig erklärt worden war, informierte Bürgermeister Wolfgang Schwarz über die von der Verwaltung neu ausgearbeiteten Hebesätze sowie deren Auswirkung auf die Iggensbacher Bürger.
Aus der nun einheitlich nach Größe der Fläche von Grundstück und Gebäuden vorsichtigen Neukalkulation ergeben sich folgende Ergebnisse für die Grundstückseigentümer: Die Grundsteuer A wird um 60...