Von Rüdiger Schernikau
Grafling. Sechs Bauanträge sind auf der Feriensitzung des Graflinger Gemeinderats am Dienstagabend im großen Rathaussaal einstimmig durchgewunken worden.
So gibt es gegen den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf der Flur-Nummer 621/27 der Gemarkung Grafling keine Bedenken. Zugleich wurde von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Arzting (Deckblatt 03 Bereich Höhenweg Kühgasse) hinsichtlich des Längen-/Breitenverhältnisses eine Befreiung erteilt (statt 1,2 zu 1,0 ist jetzt 1,6 zu 1,0 erlaubt). Hintergrund dieser Befreiung ist...