Außernzell. Teile des Gemeindegebietes Außernzell gehören zum Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“. Nach der aktuellen Verordnung ist für die Errichtung genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen, die den Charakter des Gebiets verändern, oder die geeignet sind, das Landschaftsbild, den Naturgenuss oder den Zugang zur freien Natur zu beeinträchtigen, eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung notwendig. In der Regel zählen dazu auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung beschäftigte sich das Gremium mit der aktuellen Änderung des...