Künzing
Gemeinderat: Abwasserpreis verdoppelt sich

31.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:13 Uhr

Die Preise für Wasser und Abwasser müssen in Künzing erhöht werden: Die Kalkulation der letzten Jahre hatte für eine hohe Unterdeckung gesorgt, die es nun auszugleichen gilt. −Symbolbild: dpa

Dem Neuerlass der Entwässerungssatzung sowie der zugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung hat der Gemeinderat Künzing am Montag zugestimmt: Steuerberater Alfred Plank aus Pfarrkirchen hatte eine Erhöhung um 1,53 Euro pro Kubikmeter beim Abwasser empfohlen.

Bei der Wasserversorgung wurde am Montag noch kein Beschluss gefasst – aber auch hier sah der Steuerberater Handlungsbedarf.

Betrachtet man die vorgeschlagene Erhöhung bei der Abwasserentsorgung, dann wirkt die Gebührensteigerung bei der Wasserversorgung relativ gering: Alfred Plank sagte, dass der Kubikmeter Wasser 30 Cent mehr bei der Versorgung kosten solle. Bei seinen Berechnungen berief er sich auf das Kommunalabgabengesetz. „Durch die Wasser- und Abwassergebühren darf kein Gewinn erzielt werden, aber die Kosten der Gemeinde müssen abgedeckt sein.“

Gemeinde ohne eigene Wassergewinnung

Die Gemeinde Künzing besitzt keine eigene Wassergewinnung, sondern ist Bezieher von „Waldwasser“. Am 1. Dezember 2021 lag deren Preis pro Kubikmeter Wasser bei 1,28 Euro. Es hat Ende 2022 keine Preisanhebung von „Waldwasser“ gegeben. Vor allem der Unterhalt, beispielsweise des Wassernetzes, sei mit 101572 Euro hoch. Dieser fällt in die ansatzfähigen Kosten.

Bis 2022 ergebe sich eine Unterdeckung von 106134 Euro. In den Jahren bis 2026 entsteht aufgrund der vorzutragenden Unterdeckungen ein Fehlbetrag von rund 200000 Euro im Jahr, so Plank. Der Grund dafür: Der zu geringe Ansatz in der Vorkalkulation. Zum Ende des Jahres sollen die Preise noch einmal kontrolliert werden, um in Zukunft eine solch hohe Unterdeckung zu vermeiden, schlug der Steuerberater vor.

Abwasserpreis: Verdopplung auf drei Euro

Die ansatzfähigen Kosten bei der Abwasserentsorgung sind, weil Künzing eine eigene Kläranlage besitzt, anders zu betrachten. In den letzten Jahren habe es keine größeren Investitionen gegeben, aber „im Jahr 2026 könnten wegen der Kläranlage höhere Ausgaben ins Haus stehen“, wusste Plank. In den kommenden vier Jahren ergebe sich aufgrund der vorgetragenen Unterdeckung ein Fehlbetrag von 850000 Euro pro Jahr. Alfred Planks Prämisse: Um die vorgetragene Unterdeckung beim Abwasser ebenfalls zu beheben, empfahl er eine Anhebung der Kanalgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser pro Kubikmeter um 1,53 Euro – auf dann genau drei Euro.

Die Höhe des Wasserpreises für die Haushalte sei nicht ungewöhnlich, sagte Alfred Plank mit Blick auf die anderen Gemeinden, die er betreut. Die Kosten für die Straßenentwässerung müssen von der Gemeinde übernommen werden. Bislang werde nur bei der Wasserversorgung, aber nicht bei der Abwasserentsorgung, eine Grundgebühr erhoben. Bis Mitte 2026 solle eine Nachkalkulation erfolgen. „Durch die aktuelle Inflation lässt sich nur schwer in die Zukunft blicken“, so Plank.

Der Gemeinderat Künzing votierte einstimmig für den Neuerlass der Entwässerungssatzung sowie dem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Den Entwurf der neuen Satzung hatten die Fraktionssprecher bereits im Voraus erhalten und diskutiert, sagte Bürgermeister Siegfried Lobmeier (CSU).

Landratsamt Deggendorf mit Bedenken

Beim Bebauungsplan „Mesneracker II“ in Forsthart sorgte die beschlussfähige Behandlung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für eine Diskussion im Mehrzwecksaal: Das Landratsamt Deggendorf teilte in seiner Stellungnahme mit, dass bis zu zwei Wohneinheiten pro Einzel- oder Doppelhaus entstehen können. Die Bestimmungen für Dachgauben als Schleppgauben oder Satteldach wurden neu definiert. Die Aufständerung von Anlagen zur Nutzung von Solarenergie ist bei Flachdächern und flach geneigten Pultdächern bis zu einer Dachneigung von maximal 20 Grad zulässig. Beim Naturschutz forderte das Landratsamt eine drei Meter breite Ortsrandeingrünung – die planmäßig auch eingehalten werden soll. „Auch zur geänderten Fassung müssen wegen nicht hinreichender Bestimmtheit und wegen Verstoßes gegen §9 BauGB weiterhin schwerwiegende Bedenken vorgebracht werden“, schreibt das Landratsamt in seiner Stellungnahme.

Georg Zitzlsperger (FW) war wenig begeistert über die Stellungnahme des Landratsamts: „Ich verstehe oft die Sinnhaftigkeit der Vorschriften bei Bebauungsplänen nicht“, monierte er. Bürgermeister Siegfried Lobmeier sagte, dass er das Thema „Mesneracker II“ persönlich im Landratsamt besprochen habe. Nach dem Meinungsaustausch über das geplante Bauprojekt stimmte das Gremium mit zwei Gegenstimmen für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan: Bernhard Feuerecker (SPD) und Georg Zitzlsperger stimmten dagegen.

Alle Bauvorhaben einstimmig beschlossen

Allen Bauanträgen stimmte der Gemeinderat am Montag einstimmig zu: In Künzing soll ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten sowie sieben Garagen errichtet werden. Aus einem bestehenden Geschäftshaus in Forsthart soll durch Umbau ein Mehrparteien-Wohnhaus mit vier Wohnungen entstehen. Außerdem ist ein Bauvorhaben geplant, bei dem aus einem bestehenden Wohnhaus drei Wohneinheiten geschaffen werden.

Zum Schluss der Sitzung wies Bürgermeister Siegfried Lobmeier noch auf einen Termin hin: Die neue Sportanlage in Künzing sowie der neu geschaffene Mehrzwecksaal sollen am 5. März, um 11 Uhr, bei einem Tag der offenen Tür ihre Einweihung feiern.