Metten. Die von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Berg-Süd abweichende Form eines Satteldachs auf einer Garage stört den Marktrat Metten mehrheitlich nicht: In einer kurzen Diskussion wurde auf die einheitlich festgelegte Gestaltung der Garagendächer verwiesen. Insgesamt sah man in der Januar-Sitzung aber keine Beeinträchtigung, auch der Nachbar von Haus Nummer 6 habe zugestimmt, erging als Information seitens der Verwaltung ans Gremium. So billigte der Marktrat mit 15:1 Stimmen den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte in der Joseph-Artmeier-Straße 4 a samt...