Ohne Diskussion hat der Stadtrat der Stadt Osterhofen (Landkreis Deggendorf) am Donnerstag eine neue Gebührensatzung für den Christkindlmarkt als Spezialmarkt sowie für die üblichen Jahrmärkte der Stadt beschlossen. Damit folgt er den Empfehlungen von Haupt- und Finanzausschuss.
Geringere Gebühren für Vereine als für Gewerbe
Geschäftsleiter Markus Vierthaler stellte dem Stadtrat die Details vor: Beim Christkindlmarkt bleiben die Gebühren für Stände mit Bastelarbeiten und Deko – jeweils 40 Euro – und für Süßwaren (Mandeln) – 60 Euro – unverändert. Eine Erhöhung beschloss das Gremium für Stände, die Speisen und Glühwein anbieten.
Vereine haben bisher eine Standgebühr von 50 Euro entrichtet, diese steigt nun auf 75 Euro. Gewerbliche Anbieter zahlen nun 200 Euro statt bisher 120 bis 150 Euro.
Keine Werbepauschale, dafür höhere Meter-Gebühr
Bei den Jahrmärkten wie Erntemarkt oder Mantelsonntag lag die Gebühr bisher bei 2,50 Euro pro angefangenem laufenden Meter Frontlänge. Dazu kamen eine Werbepauschale in Höhe von fünf Euro je angefangenen fünf Metern und 2,50 Euro als Pauschale für Strom. Künftig wird es keine Pauschalen mehr geben. Dafür soll die Gebühr fünf Euro je angefangenem laufenden Meter betragen. Im Wesentlichen ergeben sich damit keine größeren Veränderungen für die Standinhaber, so Vierthaler.
Die Satzung tritt zum 1. Dezember in Kraft, damit gelten die neuen Gebühren bereits für den diesjährigen Christkindlmarkt. Die Standbetreiber wurden im Vorfeld darauf hingewiesen, dass sich die Gebühren gegenüber dem Vorjahr ändern können.
− gs
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