Familienvater starb
Tödlicher Raser-Unfall von Kalteck erneut vor Gericht- Eine Chronik

03.05.2022 | Stand 22.09.2023, 2:24 Uhr

Bei einem Unfall im Jahr 2018 bei Kalteck kam ein Familienvater in seinem Oldtimer-Opel ums Leben. Das Urteil gegen einen der beiden Raser wurde vom BGH nun abgeändert. −Foto: Stefan Muhr/Archiv

Der tödliche Raser-Unfall von Kalteck (Landkreis Regen) wird ab Mittwoch in Teilen neu am Landgericht Deggendorf verhandelt. Es geht um eines der Urteile.

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Es war ein Unfall mit katastrophalen Folgen für eine Familie aus Niederbayern: Der Vater, ein Oldtimerfahrer, ist sofort tot. Sein Sohn schwebt in Lebensgefahr. Der Bub schafft es, bleibt aber schwerbehindert. Zwei Männer hatten sich im Juli 2018 in Achslach (Landkreis Regen) ein illegales Straßenrennen geliefert. Der Fahrer eines Sportwagens krachte in den entgegenkommenden Oldtimer. Die Raser, darunter ein Motorradfahrer, wurden 2019 zu fünf Jahren Haft verurteilt.

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BGH hat eins der zwei Urteile abgeändert und teils aufgehoben

Nun wird eines der Urteile vor dem Landgericht Deggendorf in Teilen neu verhandelt. Denn: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im Januar 2022 eines der zwei Urteile zugunsten des Verurteilten abgeändert und teilweise aufgehoben. Die Strafkammer des Landgerichtes Deggendorf hatte die Männer wegen der Teilnahme an einem unerlaubten Fahrzeugrennen mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung sowie fahrlässiger Körperverletzung verurteilt - den Motorradfahrer zudem wegen Unfallflucht.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten die Urteile. Die Nebenklage - Witwe und Sohn des Getöteten - war in Revision gegangen und hatte den Angaben nach eine Abänderung des Urteils gegen den Motorradfahrer zu dessen Ungunsten angestrebt - nämlich eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes. Der BGH sah bei dem Motorradfahrer dann aber den Straftatbestand des unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsbeschädigung nicht als verwirklicht an - stattdessen habe sich der Mann des unerlaubten Kraftfahrzeugrennens, der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Richter begründen dies damit, dass der Motorradfahrer die Tat nicht "eigenhändig", wie es im Gesetzestext heißt, ausgeführt habe.

Neuer Straftatbestand

Die BGH-Richter verwiesen darauf, dass der Straftatbestand des unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsbeschädigung erst 2017 neu im Gesetz eingeführt worden sei und es erst im November 2021 eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage des eigenhändiges Deliktes gegeben habe. Diese hätten die Deggendorfer Richter 2019 folglich noch nicht kennen können.

− dpa