Deggendorf
Stadt verschickt Wahlbenachrichtigungen

Bis spätestens 5. September sollten sie angekommen sein – So beantragt man Briefwahl

24.08.2021 | Stand 20.09.2023, 4:35 Uhr

Etwa 24350 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten bis spätestens 5. September die Wahlbenachrichtigungen mit der Information, in welchem Wahllokal sie wählen können. Darauf hat die Stadt in einer Pressemitteilung hingewiesen.

Wer bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte im Wahlamt nachfragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf vorliegt, denn dies ist Voraussetzung für das Wahlrecht.

Jeder Wahlberechtigte kann in dem zugewiesenen Wahllokal mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief, mit einem Personalausweis oder einem Reisepass wählen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält für barrierefreie Wahllokale den Aufdruck des Rollstuhlfahrersymbols.
Alternativ zur Stimmabgabe in einem Wahllokal hat jeder Wähler auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können unter www.buergerservicepor tal.de/bayern/deggendorf beantragt werden. Hierbei sollte der Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden.

Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch über das Smartphone durch einscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Eine zusätzliche Antragstellung per Post oder Fax ist dann nicht mehr notwendig.

Die Antragstellung kann auch per E-Mail an buergeramt@deg gendorf.de unter Nennung von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) erfolgen, nicht aber telefonisch oder per SMS, informiert die Stadt.

Die Wahlberechtigten haben zudem die Möglichkeit, mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen per Post anzufordern. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist hierzu vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Deggendorf, Wahlamt, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf, zu senden. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen kann auch außerhalb der Dienstzeiten in den Briefkasten der Stadt Deggendorf (Neues Rathaus, Franz-Josef-Strauß-Str. 3) eingeworfen werden.

Die Wahlberechtigten können die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich im Neuen Rathaus, Wahlamt, abholen. Die Briefwahlunterlagen dürfen an Dritte ausgehändigt werden, wenn die Rückseite der Wahlbenachrichtigung einschließlich der Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben ist. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Für die Bundestagswahl am 26. September kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, im Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Erteilung des Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

− dz