Allgemeinverfügung
Landratsamt Deggendorf verbietet Corona-"Spaziergänge"

Nur noch ortsfeste Versammlungen erlaubt - Begründung: Infektionsschutz

21.12.2021 | Stand 22.09.2023, 1:14 Uhr

"Spaziergang" durch die Deggendorfer Innenstadt: Solche Demonstrationszüge sind in den nächsten Wochen nicht mehr erlaubt. Versammlungen müssen ortsfest sein. −Foto: Gabriel

Das Landratsamt Deggendorf hat Aufzüge untersagt. Mit einer Allgemeinverfügung vom Dienstag wird angeordnet, dass öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel im Landkreis Deggendorf ab sofort ausschließlich ortsfest zulässig sind.



Das Landratsamt reagiert damit auf die "Spaziergänge" durch die Deggendorfer Innenstadt, die sich offenkundig gegen die Corona-Maßnahmen und vor allem eine Impfpflicht wenden. Zu diesen wird – wie in vielen anderen Städten in der Region – über die sozialen Medien aufgerufen. In Deggendorf für Samstag, 17 Uhr, und Montag, 18 Uhr. Die Versammlungen sind nicht angemeldet. Die Polizei ist vor Ort, weil sie die Aufrufe in den sozialen Medien registriert.

Die Zahl der Spaziergänger hat stark zugenommen. Am Samstag vor einer Woche waren es laut Behörden etwa 250 bis 300 Spaziergänger, am Montag darauf über 150. Vergangenen Samstag schätzten Polizei und Landratsamt etwa 600 Teilnehmer, am Montag 500.

Weil die erforderlichen Hygieneabstände nicht eingehalten wurden und keine Masken getragen wurden, löste die Polizei den Aufzug am Montag nach zwei Runden um die Stadtplätze per Lautsprecherdurchsage auf.

Fehlende Abstände und Masken

Mit dem Infektionsrisiko wegen fehlender Abstände und Masken begründet das Landratsamt in einer Pressemitteilung den Erlass der Allgemeinverfügung. In enger Abstimmung der Sicherheitsbehörden und des öffentlichen Gesundheitsdienstes habe man entschieden, nur noch ortsfest öffentliche Versammlungen zuzulassen. Ausnahmen können demnach auf Antrag nur dann erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Ortsfeste Versammlungen seien besser kontrollierbar. Deshalb diene die Einschränkung dem effektiven Infektionsschutz. Bei Aufzügen sei dagegen davon auszugehen, dass eine über das vertretbare Maß hinausgehende Infektionsgefahr bestehe, so das Landratsamt in der Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung, die zunächst bis 12. Januar gilt.

Es bleibt abzuwarten, ob das die Teilnehmer der Spaziergänge beeindrucken wird. Schließlich haben diese auch bislang schon die Pflicht ignoriert, Versammlungen anzumelden. Man kann davon ausgehen, dass die Polizei am kommenden Samstag, dem ersten Weihnachtsfeiertag, mit einem großen Aufgebot bereitstehen wird, um Protest-Umzüge zu unterbinden.

Die Stadt Passau hat eine solche Allgemeinverfügung schon vorige Woche erlassen. Am vergangenen Samstag lieferten sich dort Demonstranten und Polizei ein Katz-und-Maus-Spiel: Die Beamten bildeten Ketten, die Gruppen von "Spaziergängern" versuchten, diese zu umgehen.

− stg