Deggendorf
Landkreis beteiligt sich an Fußgängerampeln

Ausschuss fällt Grundsatzentscheidung

23.07.2021 | Stand 21.09.2023, 22:16 Uhr

Bürgermeister Andreas Moser freute sich im November, dass in Metten die erste Ampel in Betrieb ging. Das Provisorium soll durch eine dauerhafte Anlage ersetzt werden – mit Unterstützung des Landkreises. −Foto: Archiv Hahne

Der Landkreis Deggendorf beteiligt sich an den Kosten für den Bau von Fußgängerbedarfsampeln an Kreisstraßen zu 50 Prozent, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Den Grundsatzbeschluss hat am Donnerstag der Bauausschuss einstimmig gefasst.



Bei den Vorgaben richtet sich der Kreis nach den staatlichen Richtlinien. Demnach sind Fußgängerbedarfsampeln notwendig, wenn die Straße in der Spitzenstunde von mindestens 450 Fahrzeugen befahren wird und zugleich mindestens 50 Fußgänger die Fahrbahn queren. Für eine Förderung durch den Landkreis muss künftig einer der beiden Grenzwerte überschritten und der andere zu 80 Prozent erreicht werden.

Auslöser war ein Antrag der Gemeinde Metten, die die im November am Marktplatz aufgestellte provisorische Lösung durch eine dauerhafte Ampel ersetzen möchte und um Kostenbeteiligung bat. Damit die Vorgaben auch künftig klar sind, initiierte Landrat Christian Bernreiter eine Grundsatzentscheidung im Ausschuss.

Bei einer Verkehrszählung wurde in Metten der Grenzwert für Fahrzeuge in der Spitzenstunde zwischen 7 und 8 Uhr überschritten, gleichzeitig wollten dort 41 Fußgänger über die Straße, informierte Tiefbau-Abteilungsleiter Bernhard Süß. Die Ergebnisse stammen noch von vor dem Umleitungsverkehr durch die Sperre der B11, so Süß auf Nachfrage von Kreisrat Max Thoma (CSU). Die DEG 3 nutzen dort auch ohne Umleitung rund 7500 Fahrzeuge am Tag.

− wet