Dass der Teufel oft im Detail steckt, musste ein Deggendorfer jüngst feststellen. Denn trotz Impfung kommt er nicht in den Genuss von Lockerungen. Das Vakzin "Sputnik V" zählt offenbar nicht.
Lesen Sie dazu auch:
Über Reiseveranstalter: Oberbayer (24) lässt sich in Russland mit Sputnik V impfen
Erleichterungen für Geimpfte in hat nach der Staatsregierung mittlerweile auch der Bund verabschiedet. Doch im Zweifel kommt es auf Details an. Ein Deggendorfer, der beruflich mehrfach im Jahr nach Moskau pendelt, steht vor einem Dilemma. Bereits im Februar wurde er in Russland zweimal mit dem dort gängigen Vakzin "Sputnik V" geimpft.
Zwar entfällt laut bayerischer Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) die häusliche Isolation für Personen, die vollständig mindestens seit 14 Tagen gegen Covid-19 geimpft sind. Doch die Verordnung schränkt ein, dass es sich um einen in der EU zugelassenen Impfstoff handelt.