Deggendorf
E-Scooter rollen nach Deggendorf

15.06.2021 | Stand 22.09.2023, 0:58 Uhr

Seit zwei Jahren haben sie bundesweit die Zulassung für die Straße: Die in Großstädten beliebten E-Scooter kommen jetzt auch nach Deggendorf. Jeder ab 14 Jahren darf sie fahren. Einen Helm zu tragen ist keine Pflicht, es wird aber empfohlen. −Foto: Stadt Deggendorf

In den Großstädten gehören sie schon fest ins Bild auf den Straßen – und jetzt rollen sie auch nach Deggendorf: Ein großer deutscher Anbieter wird bald seine E-Scooter ins Stadtgebiet bringen. Das hat der Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturausschuss in seiner Sitzung am Montag einstimmig beschlossen.

Paul Linsmaier (CSU) hat mit den elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen bereits in Brüssel gute Erfahrungen gemacht: "Die machen Spaß und Sinn." Würden sie als Fortbewegungsmittel gut genutzt, wären weniger Autos auf der Straße. In der Großstadt könne man sich damit häufiges Umsteigen ersparen, in einer Stadt wie Deggendorf seien sie zudem eine gute Ergänzung zum ÖPNV, der mit dem Angebot von München oder Berlin nie wird mithalten können. "Und die Kosten sind vergleichbar", so Linsmaier.

Kristina Riedl, Leiterin der Tourist Info, hatte dem Gremium zunächst von der nicht ganz einfachen Suche nach einem Anbieter berichtet. Für viele, bei denen man vorgefühlt habe, sei der Einsatz in Deggendorf nicht wirtschaftlich. Zunächst hatte nur die Regensburger Firma Wave Mobility Interesse bekundet. Deren Roller müssten, würde man sich für sie entscheiden, immer zu festen Rückgabe-Standorten gefahren werden.

Kurz vor der Sitzung des Ausschusses war noch das Angebot des deutlich größeren Anbieters Bird Rides Germany aus Berlin ins Rathaus geflattert. Dessen Roller dürfen an jedem beliebigen Ort wieder abgestellt werden.

Grundsätzlich buchbar sind die Roller, die seit zwei Jahren für die Straße zugelassen sind, bei jedem Anbieter über eine App. Die informiert die Nutzer jeweils darüber, wo das nächste Fahrzeug steht, wie sein Akku-Ladestand und seine verbleibende Reichweite sind. Will man damit starten, loggt man sich ein, und am Ende der Fahrt schließt man die kostenpflichtige Buchung ab, indem man sich ausloggt. Bei überall abstellbaren Rollern dokumentiert man per Foto, wo man das Fahrzeug lässt. Der Betreiber sammelt die Roller regelmäßig ein, lädt sie auf und wartet sie.

Paul Linsmaier, Markus Mühlbauer (FW) und Fritz Helber (JL) finden das Prinzip mit den frei wählbaren Standorten besser – damit könne man das Nutzer-Verhalten besser beurteilen und sehen, wo diese hingefahren werden.

Klar machen müsse man allerdings, wo man mit den Rollern fahren darf und wo nicht, forderte Hela Schandelmaier (CSU). In München beobachte sie oft, dass die Fahrzeuge in der Fußgängerzone unterwegs seien – und das ist, bestätigte Kristina Riedl, klar verboten. In Deggendorf werde man allerdings in der Fußgängerzone ohnehin lieber schieben, denn das fahren auf ruppeligem Pflaster mache keinen Spaß.

Der ADAC informiert auf seiner Internet-Seite über die Gesetzeslage: Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung haben die Roller mit Versicherungs-Kennzeichen nichts zu suchen. Erlaubt sind sie dagegen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Auf die Fahrbahn ausweichen darf man demnach nur, wo es keinen Radweg gibt.

Dem Beschluss zufolge will man es in Deggendorf nun mit dem Berliner Anbieter Bird Rides Germany versuchen. Kosten entstehen der Stadt dadurch nicht, der Anbieter übernimmt selbst die Buchung, die Abrechnung und die Wartung der Fahrzeuge.

− kw