Metten
Gemeinderat doch gegen George-Floyd-Straße

05.08.2020 | Stand 22.09.2023, 0:46 Uhr

−Foto: dpa

Eine George-Floyd-Straße wird es in Metten doch nicht geben. Mit einer einstimmigen Entscheidung hat der Marktrat am Dienstag das vor vier Wochen (ebenfalls einstimmig) getroffene Votum (DZ berichtete) außer Kraft gesetzt, den Namen von George Floyd in den Mettener Straßennamen-Pool zu geben.

Nach dem neuen Beschluss werden in Metten bei der Vergabe von Straßennamen nach Personen künftig nur noch Personen berücksichtigt, die einen Bezug zum Markt Metten haben und nicht in einem demokratischen Rechtsstaat strafrechtlich verurteilt worden sind".

Damit waren die Markträte einem weiteren Bürgerantrag vom 9. Juli gefolgt, demzufolge zu dem "bedauerlichen Tod von George Floyd" "nicht unberücksichtigt" bleiben dürfe, dass "Floyd eine kriminelle Karriere hatte. Von 1997 bis 2007", so schrieb der Antragsteller, "wurde Floyd nach Recherche der Daily im Gerichtsbezirk Harris County neun Mal wegen Straftaten verurteilt": Drogendelikte, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Weigerung der Identifizierung gegenüber einem Polizeibeamten, sowie Raub mit einer tödlichen Waffe.

2007 war er mit Komplizen auf der Suche nach Drogen und Geld in das Haus einer schwangeren Frau eingedrungen und hatte dieser die Schusswaffe vor den Bauch gehalten. Dafür wurde er zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, so der Mettener, der in seiner E-Mail ans Rathaus noch angefügt hat: "Will man als Gemeinde seine ablehnende Haltung gegenüber dem Rassismus zum Ausdruck bringen, gibt es sicher andere Möglichkeiten. Wenn es unbedingt ein Straßenname sein sollte, dann besser nach einer Begebenheit im regionalen Umfeld suchen". Eine solche Würdigung wie sie der Befürworter einer George-Floyd-Straße, ein Neu-Mettener, ins Auge gefasst hat, "würde unsere tief gespaltene Gesellschaft weiter auseinander treiben.

Auf Nachfrage zur absoluten Kehrtwende räumte Bürgermeister Andreas Moser (FWG) ein, dass es "eleganter" gewesen wäre, den Namensvorschlag gleich abzulehnen. Der pro Floyd-Antrag habe die Marktgemeinde überrumpelt. Aus Mosers Sicht war die Faktenlage in punkto Floyd seinerzeit sehr unklar, bzw. sei man sich nicht bewusst gewesen, was der Namensgeber auf dem Kerbholz hat.

Jetzt hatten sich die Fraktionen bereits vorab verständigt und auch um die Formulierung des Beschlusses gerungen. Letztlich sei die Thematik, die deutschlandweit vielfache Reaktionen im Netz verursacht hatte, auch "medial aufgebauscht" worden.

− je