Was aktuell gilt
Besuchsregeln zum Schutz der Patienten am Klinikum Deggendorf

25.08.2021 | Stand 22.09.2023, 2:34 Uhr

−Symbolbild: Oliver Berg/dpa

"Wir bekommen immer wieder Anfragen, warum wir bei unseren Besuchsregelungen bleiben", weiß Vorstand Dr. Wolff vom Donau-Isar-Klinikum Deggendorf.

Ihre Antwort ist klar: "Die Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz der Patienten." Auch wenn die Inzidenzen relativ niedrig sind, gehe das Klinikum keine Risiken ein. "Die Impfquote ist noch nicht hoch genug und die Delta-Variante ist sehr infektiös, daher können wir Erleichterungen vor unseren Patienten nicht verantworten", erläutert Wolff.

Trotzdem kümmert sich die Klinikleitung um die Anfragen der Angehörigen: "Wir nehmen das immer wieder zum Anlass, unsere Regelungen kritisch zu hinterfragen, aber bisher hat in der Güterabwägung der Patientenschutz schwerer gewogen." Wichtig sei, in besonderen Situationen mit angemessenen Ausnahmeregelungen zu berücksichtigen. Dies betreffe besonders die Begleitung von sterbenden Patienten durch ihre Familien.

In der folgenden Übersicht stellt das Klinikum seine Regelungen zusammen:

Patienten dürfen eine feste Person benennen, die sie einmal am Tag für eine Stunde besuchen darf. Diese Person muss aus Infektionsschutzgründen während des gesamten Aufenthalts dieselbe sein. In Absprache mit dem zuständigen Chefarzt kann die Person in begründeten Ausnahmefällen wechseln.

Grundsätzlich sind Besuche im Klinikum Deggendorf täglich von 10 bis 17 Uhr und in Dingolfing und Landau täglich von 13 bis 17 Uhr möglich. In einzelnen Bereichen kann es aus medizinischen oder organisatorischen Gründen Einschränkungen geben.

Der Zutritt für alle Besucher ist zu den Besuchszeiten unter Einhaltung der 3G-Regel möglich. Dafür benötigt man entweder einen maximal 24 Stunden gültigen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Abstrich, einen Nachweis über die mindestens 14 Tage zurückliegende vollständige Impfung oder einen mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate alten positiven PCR-Test als Genesenen-Nachweis.

Bei der Begleitung sterbender Menschen gelten dieselben Regeln wie im Gesamthaus. In Abhängigkeit von der jeweiligen Situation des Patienten und der Familienverhältnisse können in Absprache mit den behandelnden Ärzten individuelle Regelungen vereinbart werden.

Die Begleitung von Schwangeren im Kreißsaal durch den Partner oder eine andere namentlich benannte Begleitperson ist wie bisher ohne zeitliche Beschränkungen möglich.

Väter oder eine andere namentlich benannte Begleitperson dürfen die Mütter und Neugeborenen auf der Wochenstation wie bisher einmal täglich ohne eine starre Zeitvorgabe besuchen. Für die Besuche gelten ansonsten dieselben Vorgaben wie für andere Besucher.

Die bisher gelten Regelungen, wonach Kinder unter 14 Jahren ohne zeitliche Vorgabe von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden dürfen, gelten weiterhin. Ein Besucher darf einmal am Tag für eine Stunde kommen.

Von allen oben genannten Regelungen sind Ausnahmen möglich, über die im Einzelfall der jeweilige Chefarzt entscheidet.

In den Einrichtungen des Donau-Isar-Klinikums gilt die generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Besucher registrieren sich am Eingang namentlich. Dabei erhalten sie vom Einlasspersonal einen Handzettel mit allen wichtigen Informationen. Am Einlass erfolgt eine kurze Einweisung in die Hygiene. Die Besucher werden aufgefordert, auf direktem Weg die jeweilige Station aufzusuchen und sich dort zu melden.

Personen, bei denen Erkältungssymptome oder andere für eine Covid19-Infektion typischen Symptome auftreten, dürfen keine Patienten besuchen oder Schwangere begleiten. Eine bereits bestehende Besuchserlaubnis erlischt in diesem Fall. Selbstverständlich steht die Notfallversorgung uneingeschränkt zur Verfügung.

− dz