Deggendorf
Besucher dürfen wieder ins Klinikum – mit 2G-plus

26.01.2022 | Stand 26.01.2022, 16:05 Uhr

Das Deggendorfer Klinikum ist die Lage ernst. −Foto: Archiv Birgmann

Da sich die Lage in den Krankenhäusern trotz der steigenden Inzidenzen deutlich entspannt hat, lockert das Donau-Isar-Klinikum bis auf Weiteres an allen seinen Standorten die Besucherregelung. Darüber informiert es in einer Pressemitteilung.

Ab Donnerstag dürfen demnach vollständig Geimpfte oder Genesene (drei Monate gültig) mit einem aktuellen, anerkannten Schnelltest (24 Stunden gültig) oder PCR-Test (48 Stunden gültig) ihre Angehörigen für eine Stunde am Tag besuchen. Auch Menschen mit einer dritten Impfung benötigen einen Test.

Wie aus früheren Zeiten gewohnt, benennt der Patient dafür eine Person, die ihn während seines Aufenthalts besuchen darf. Die Besuchszeiten sind in Deggendorf von 11 bis 17 Uhr, in Landau und Dingolfing von 13 bis 17 Uhr. Um die Kapazitäten am Testzentrum im Klinikum nicht zu überfordern, bittet die Klinikleitung darum, den Test möglichst an einer anderen anerkannten Stelle vorzunehmen.

"Verschiedene Überlegungen haben uns zu dieser Entscheidung bewegt", erklärt Vorstand Dr. Inge Wolff in der Pressemitteilung und fügt an: "Zwar steigen die Inzidenzen weiterhin, aber bisher bleiben die Behandlungszahlen relativ niedrig. Gleichzeitig haben uns viele Rückmeldungen erreicht, die von der Einsamkeit der Patienten und der großen Sorge der Angehörigen berichtet haben." Daher habe man sich für die Lockerung entschieden, allerdings nicht leichten Herzens.

Von entscheidender Bedeutung ist nach wie vor, dass alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden. "Es wäre eine Katastrophe, wenn viele unserer Mitarbeiter nicht arbeiten dürften, weil sie sich mit Omikron infiziert haben. Deswegen ist die Öffnung vielleicht auch nur kurz", bereitet Dr. Inge Wolff die Besucher auf eventuelle weitere Anpassungen vor.

Weiterhin gelten die bereits gewohnten Ausnahmeregelungen im Kreißsaal, in palliativen Situationen und auf der Kinderstation ebenso wie die Regeln für ambulante Patienten.

− dz