Deggendorf
Das gilt für den neuen Kulturpreis

Kreisausschuss erlässt Richtlinien – Acht Kategorien – Keine Kreisräte in der Jury

20.03.2023 | Stand 25.10.2023, 11:17 Uhr

Auf Initiative von Landrat Bernd Sibler stiftet der Landkreis einen Kulturpreis, der jährlich in bis zu acht Kategorien verliehen werden soll, erstmals heuer. −Foto: Trs

Der Landkreis Deggendorf verleiht auf Initiative von Landrat Bernd Sibler heuer erstmals einen Kulturpreis. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am Montag die Richtlinien für die Vergabe beschlossen. Demnach gelten für die Verleihung künftig folgende Regularien:

Kategorien

•Musik (insbesondere klassische Musik, volkstümliche Musik, Kirchenmusik, Pop, Rock oder Jazz)
•Darstellende Kunst (insbesondere Theater, Ballett, Tanz, Kabarett und Kleinkunst)
•Bildende Kunst (insbesondere Bildwerke, Malerei, Zeichnung, Grafik, Fotografie und Medienkunst)
•Literatur, Film, Kino
•Brauchtum, Heimat-, Landes- und Denkmalpflege
•Kulturorganisation und -vermittlung (insbesondere Kulturvereine, Veranstalter und Bildungseinrichtungen)
•Kulturnachwuchspreis
• Sonderpreis des Landrats

Der Nachwuchspreis wird an junge Künstlerinnen und Künstler bis 30 Jahre vergeben. Der Sonderpreis wird für außergewöhnliche Leistungen verliehen.

Der Kulturpreis ist je Kategorie mit 500, der Sonderpreis mit 1000 Euro dotiert. Jeder der Preisträger bekommt außerdem eine von einem regionalen Künstler geschaffene Skulptur.

Voraussetzungen

Die Preisträger – Einzelpersonen oder Gruppen – müssen eine der folgenden Kriterien erfüllen:
•im Landkreis geboren,
•leben im Landkreis,
•arbeiten im Landkreis,
•künstlerische Wirkungsstätte im Landkreis.

Vorschlagsrecht

•Landrat
•alle Bürgermeister des Landkreises
•Kreisheimatpfleger und Musikheimatpfleger
•Kulturbeauftragte der Kommunen
•Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen
•landkreiseigene und kommunale Musikschulen
•Lehrkräfte für Kunst und Musik aller Schularten
•Vorsitzende von Kulturvereinen
•Mitglieder des Kreistags

Jury

In der Jury vertreten sind der Landrat, der Kreisheimat- und der Musikheimatpfleger des Landkreises sowie bis zu sechs Fachleute, die Kulturschaffende oder Lehrer/Wissenschaftler in den Bereichen der Kategorien sind und in Beziehung zum Landkreis stehen; diese werden durch die Heimatpfleger für die Dauer einer Legislaturperiode berufen und vom Kreisausschuss bestätigt.

Verleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung an wechselnden Kulturstätten des Landkreises statt. In der Regel soll der Tag vor Christi Himmelfahrt dafür vorgesehen werden, heuer der 17. Mai.

Der Landrat betonte, dass mit dem Preis keine Alimentierung verbunden sein soll, deshalb sei das Preisgeld bewusst in dieser Höhe belassen worden. Zur Einführung soll der Kulturpreis heuer in allen acht Kategorien vergeben werden, das ist aber in den Folgejahren nicht zwingend vorgesehen.

Einziger Diskussionspunkt in den Kreistagsfraktionen war die Beteiligung von Kreistagsmitgliedern in der Jury. Der Landrat und die CSU wollten keinen politischen Einfluss in dem Gremium, das tragen die anderen mit, auch die Grünen, die zunächst noch für eine Beteiligung waren. Das wollte auch die AfD. Nach Meinung von Katrin Ebner-Steiner ist der politische Einfluss ohnehin schon durch das Vorschlagsrecht von Landrat, Bürgermeistern und Kreistagsmitgliedern gegeben, deshalb sollten die Fraktionen auch in der Jury beteiligt sein.

Der Kreisausschuss beschloss jedoch bei einer Gegenstimme von Ebner-Steiner die Richtlinien in der vorliegenden Form.

− wet