Grafling. Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie der voraussichtlich steigenden Anzahl an Vorhaben soll auf naturschutzfachlich unproblematischen Teilflächen die Realisierung von Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes erleichtert werden. Dazu gab es ein Anpassung der Verordnung, die die Gemeindeverwaltung Grafling in der jüngsten Sitzung dem Gremium vorlegte und darüber abstimmen ließ. Das Votum fiel mit 13:0 einstimmig aus. Gleiches galt für die vier vorgelegten Bauanträge: die Errichtung einer Überdachung für das bestehende...