Landau
Bau- und Umweltausschuss: Satzungsbeschlüsse für "Wohnanlage Weiherbrünnl" und Feuerwehr Landau

09.11.2022 | Stand 19.09.2023, 4:39 Uhr |

Den Satzungsbeschluss für die Landauer Feuerwehr hat der Bau- und Umweltausschuss gefasst. −F.: mh

Große Diskussionen oder kontroverse Ansichten gab es nicht in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Montagabend im kleinen Sitzungssaal des Rathauses. Bereits nach einer Dreiviertelstunde, sozusagen im Schnelldurchgang, war das Gremium mit der öffentlichen Tagesordnung durch. Gefasst worden sind dabei auch jeweils Satzungsbeschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnanlage Weiherbrünnl" sowie zum Bebauungsplan "Feuerwehr Landau".

Viele Bauanträge ohne Gegenstimme befürwortet

Das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat der Bau- und Umweltausschuss folgenden Bauanträgen: Erweiterung Wohnhaus (Eiselwörthstraße), Auffüllung einer Fläche von etwa 800 Quadratmetern mit bis zu 15 Zentimeter Höhe (Zwischen den Bächen), Errichtung von drei Reihenhäusern mit Garagen und Stellplätzen (Lärchenweg – Vorbescheid), Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus (Hinteres Dorf), Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage (Höckinger Straße), Neubau eines Bürogebäudes (Wiesenweg), Geländeauffüllung (Erlau), Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Doppelgarage (Scheufelleweg – Vorbescheid), Neuerrichtung des Dachgeschosses zur dritten Wohneinheit (Heinrich-Voglmaier-Straße, vorbehaltlich der Beschränkung auf maximal zwei Vollgeschosse), Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (St.-Martin-Straße) sowie Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten (Dammstraße) auf 3500 Quadratmetern Gesamtfläche.
Zur Kenntnis genommen – ohne Gegeneinwände – hat der Bau- und Umweltausschuss eine Beseitigungsanzeige in der Amselstraße. Einen Antrag auf Ortsbesichtigung regte Xaver Hagn zu Beginn der Sitzung zum "Neubau von drei Reihenhäusern (Hinteres Dorf – Umplanung) an. Seinem Wunsch folgte das Gremium und der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Regenwasser-Zisterne wird geprüft

"Es hat ein wenig gedauert, weil noch die Erstellung eines Bodengutachtens erforderlich war", informiert Stadtbauamtsleiter Michael Schmidt-Ramsin. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnanlage Weiherbrünnl"– Anlass der Planung ist eine städtebauliche Nachverdichtung und "Flächenrecycling" der vorhandenen Brachfläche im innerstädtischen Bereich – ging im Zuge der zweiten Auslegung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlichen Belange ein Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde ein. Der Inhalt: "Im Freiflächengestaltungsplan sind grünordnerische Maßnahmen zu berücksichtigen auf Grund der exponierten Lage. Auf die Sickerungsfähigkeit der Beläge und die entsprechende Versickerungsflächen soll geachtet werden. Der Einbau einer Regenwasserzisterne zur Nutzung von Niederschlagswasser wird empfohlen."
Der Bau- und Umweltausschuss nahm diese Stellungnahme zur Kenntnis und brachte diese Anregungen mit folgendem Beschluss in die Abwägung ein: "Die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans ist bereits in die Planung aufgenommen worden. Sickerfähige Flächen und verschiedene, teils intensiv begrünte Flächen sind um den Baukörper herum vorgesehen. Eine Zisterne zur Wasserrückhaltung wird im Rahmen eines noch nötigen wasserrechtlichen Verfahrens geprüft."
Kreisbrandrat Josef Kramhöller äußerte ebenfalls seine Meinung zur Thematik: "Die Anfahrt für die Drehleiter der Feuerwehr Landau ist nur von der Höckinger Straße über das Weiherbrünnl möglich. Die Freihaltung dieses Anfahrtswegs ist verkehrsrechtlich für Großfahrzeuge der Feuerwehr zu sichern. Zufahrt, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr für eine zügige Personenrettung und wirksame Löschmaßnahmen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu ermitteln und auch darzustellen (Brandschutznachweis). Eine ausreichende Löschwasserversorgung ist sicherzustellen."
Das Gremium nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und beschloss, "dass die Zufahrt über die Theresienstraße in das Weiherbrünnl hinein vor Beginn der Bauarbeiten verkehrstechnisch ertüchtigt und die talseitige Zufahrt über das Weiherbrünnl gesichert wird. In die Planung wird die Vorlage eines Brandschutznachweises aufgenommen. Und eine ausreichende Löschwasserversorgung ist über den Erschließungsbestand gesichert".
Zu Wort gemeldet hatte sich darüber hinaus das Wasserwirtschaftsamt: "Eine Versickerung ist vorrangig zu prüfen. Sollte die Versiegelungsfläche mehr als 1000 Quadratmeter betragen, ist in jedem Fall ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen. Aufgrund der Hanglage des Grundstücks werden geeignete Schutzvorkehrungen empfohlen."
Der Bau- und Umweltausschuss beschloss: "Aufgrund der zu versiegelnden Fläche ist die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens erforderlich. Dies wird in die Planung aufgenommen. Aufgrund der vorliegenden Bodenverhältnisse wird dabei auch die grundlegende Versickerung zu prüfen sein, da anhand von Bodenmischproben von einer erhöhten Schadstoffbelastung ausgegangen wird.

In wie weit ist noch belastetes Material da?

Bezugnehmend auf die weiteren Ergebnisse des Bodengutachtens ist Schichten- und Quellwasser vorhanden. Sickerfähige Schichten beginnen zwischen acht und elf Metern Tiefe. Zwar wird ein Großteil des erkundeten Bereichs durch Bodenabtrag – zwei Tiefgaragen – abgefahren, in wie weit jedoch noch belastetes Material vor Ort nicht ausgebaut und gegebenenfalls über dieses versickert wird, ist im Rahmen des konkreten Wasserrechtsverfahrens abschließend zu befinden. Eine geologische Baubegleitung und baubegleitende Aushubüberwachung wird festgesetzt." Der Bau- und Umweltausschuss fasste einstimmig unter Miteinbeziehung der Stellungnahmen den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnanlage Weiherbrünnl".
"Die Gebäude sollen den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden, in erster Linie, was das Fahrzeug-Gewicht und die Fahrzeug-Größe anbetrifft", erklärt Michael Schmid-Ramsin zum Bebauungsplan "Feuerwehr Landau", "deshalb haben wir eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben". Das Ergebnis wird Mitte 2023 erwartet.
Die Untere Naturschutzbehörde hatte dazu eine Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es: "Das Gebäude stellt sich bereits jetzt hoch versiegelt dar. Eine Entsiegelung wird empfohlen. Bäume an der Grundstücksgrenze sollen als zu erhaltend festgesetzt werden. Für eine gute Eingrünung sollen weiter Baumpflanzungen vorgesehen werden."

Belange der Feuerwehr stehen im Vordergrund

Im Hinblick auf die künftige Verwendung der Fläche, so der Bau- und Umweltausschuss, "stehen die Belange der Feuerwehr im Rahmen der Planung im Vordergrund. Derzeit wird das zukünftige Nutzungskonzept erarbeitet. Soweit die Belange der Feuerwehr Freiflächen zulassen, werden diese auch berücksichtigt. Eine Freiflächenplanung wird, auch im Hinblick auf die Darstellung der erforderlichen Übungsraum- und Parksituation, in die Planung aufgenommen." Am Ende hat der Bau- und Umweltausschuss die Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Feuerwehr Landau" beschlossen – in der vom Stadtbauamt gefertigten Fassung vom 1. Dezember 2017, angepasst durch die Abwägungsbeschlüsse in der aktuellen Sitzung.

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