Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft hat das Schöffengericht am Amtsgericht Deggendorf am Donnerstag einen 38-jährigen Angeklagten wegen zweier Verstöße gegen Bewährungsauflagen und Besitzverschaffens von kinder- und jugendpornografischen Bildern verurteilt. Der Angeklagte war im Dezember vorigen Jahres erst aus einer achtjährigen Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern entlassen worden. Der Fall hatte Schlagzahlen als „Pentagon-Prozess“ gemacht.