„Eine der käufligsten Personen“ – dieser Facebook-Kommentar wurde einem 39-Jährigen aus dem Landkreis Deggendorf zum Verhängnis. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft war die Sache klar: Üble Nachrede. Aus der Sicht des Facebook-Nutzers allerdings nicht, er erhob Einspruch gegen den Strafbefehl - ohne Erfolg.