Ein Verfahren nach dem Waffengesetz hat sich ein 32-Jähriger aus Neuburg an der Donau am Wochenende in Bad Reichenhall eingehandelt. Er hantierte mit einer batteriebetriebene Wasserspritzpistole, die wie eine echte Waffe aussah.
Ein Mann, der mit einer Schusswaffe zu hantieren schien, fiel einer Streifenbesatzung der Polizei in Bad Reichenhall (Landkreis Berchtesgadener Land) am Samstag gegen 12.30 Uhr bei der Tankstelle an der Berchtesgadener Straße auf.
Mehrere Streifen zur Verstärkung angefordert
Als die Beamten ihr Streifenfahrzeug wendeten, bewegte sich der junge Mann mit der Pistole in der rechten Hand auf das Streifenfahrzeug zu. Gut gemeint war hier nicht gut gemacht, schreibt die Polizei: Der junge Mann wollte wohl lediglich erklären, dass es sich bei der Pistole um ein batteriebetriebene Wasserspritzpistole handelte.
Da die Beamten aufgrund des Erscheinungsbildes der Waffe von einer echten Schusswaffe ausgehen mussten, forderten sie unter anderem Verstärkung von mehreren Streifen an, ehe sich der Sachverhalt dann doch schnell aufklären ließ.
Zur Belustigung mitgeführt
Der junge Mann war Mitglied eines Junggesellenabschieds und hatte die Pistole „zur Belustigung“ mitgeführt, wie die Polizei schreibt. Allerdings zeigte die Waffe keine deutlichen äußerlichen Merkmale, die auf ein Spielzeug schließen ließen.
Sogenannte „Anscheinswaffen“ dürfen im öffentlichen Raum nicht geführt werden. Daher wurde gegen den 32-Jährigen aus dem Bereich Neuburg an der Donau ein Verfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet. Über die Verhängung eines Bußgeldes wird die zuständige Verwaltungsbehörde entscheiden.
− red
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