Expertin im Interview
Wäre „Grünpfeil für den Radverkehr“ auch was für Freilassing? Radl-Initiative macht Vorschlag

09.09.2024 | Stand 09.09.2024, 9:00 Uhr |

Ein Rad-Grünpfeil könnte sich nach Ansicht der Radl-Initiative auch in Freilassing bewähren – etwa hier in Bahnhofs-Nähe. − Fotos: Radl-Initiative

Was viele noch nicht wissen – seit einigen Jahren gibt es in Deutschland den sogenannten „Grünpfeil für den Radverkehr“. An bestimmten Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen erprobten verschiedene Städte diese Verkehrsregelung und konnten damit das Radfahren attraktiver gestalten.

Auch in Freilassing (Berchtesgadener Land) würde der Grünpfeil nach Ansicht der Radl-Initiative dem Radverkehr Vorteile verschaffen – etwa an der Einbiegung der Bahnhofstraße in die Reichenhaller Straße. Petra Husemann-Roew, Landesgeschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bayern, erläutert in diesem Zusammenhang wichtige Details zu dieser relativ neuen Art der Verkehrsführung.

Wie kann man sich – ganz allgemein gesagt – den „Grünpfeil für Radfahrende“ vorstellen, und wo bietet sich die Einrichtung eines Grünpfeils, zum Beispiel auch in Freilassing, besonders an?
Petra Husemann-Roew: Der Grünpfeil für Radfahrende erlaubt es Radfahrenden trotz roter Ampel nach einem kurzen Halt vorsichtig nach rechts abzubiegen. Der Gegenverkehr und andere Verkehrsteilnehmende haben weiterhin Vorrang. Diese Regelung ist besonders sinnvoll an Kreuzungen, an denen beide Straßen – sowohl die Straße, von der die Radfahrenden kommen, als auch die Straße, auf die abgebogen wird – über Radwege verfügen.

Seit wann gibt es den Rad-Grünpfeil in Deutschland und was sagt die Straßenverkehrsordnung dazu?
Husemann-Roew: Der Grünpfeil speziell für Radfahrende wurde mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 eingeführt. Zuvor existierte bereits eine Grünpfeilregelung für den Kfz- und Fahrradverkehr, die wegen der Gefährdung durch abbiegende Kraftfahrzeuge nicht überall angewandt wird. Mit der Reform wurde zusätzlich ein neues Schild mit der Aufschrift „nur für den Radverkehr“ eingeführt. Der Grünpfeil ist in der StVO unter dem Verkehrszeichen 721 zu finden und wird in § 37 II Nr. 1 StVO näher beschrieben. Bevor das Verkehrsschild an einer Kreuzung aufgestellt wird, muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde anhand der Verwaltungsvorschrift zur StVO die Bedingungen sorgfältig prüfen. Ein Grünpfeil darf beispielsweise nicht installiert werden, wenn die Sichtverhältnisse unzureichend sind oder der Radweg, auf den abgebogen werden soll, nicht klar gekennzeichnet ist.

Welche Vorteile hat der Grünpfeil für Radfahrende im Straßenverkehr?
Husemann-Roew: Der Grünpfeil trägt dazu bei, den Verkehrsfluss für Radfahrende zu beschleunigen. „Freies Rechtsabbiegen bei Rot fördert den Radverkehr, denn verkürzte oder vermiedene Wartezeiten machen das Radfahren attraktiver. Außerdem kann der Grünpfeil da, wo die Erfüllung von Wartepflichten keinen Sicherheitsvorteil bringt, die Akzeptanz von Ampelsignalen dort erhöhen, wo sie notwendig sind. Der Grünpfeil hat sich überall dort bewährt, wo er eingeführt wurde. Auch die Niederlande, Frankreich und Belgien haben positive Erfahrungen gemacht. Zudem ist er als Verkehrszeichen in Deutschland eingeführt, daher besteht für hiesige Kommunen kein Grund, den Grünpfeil nicht zu nutzen“, sagt Roland Huhn, Referent Recht beim ADFC.


Das Interview führte die Radl-Initiative und stellte es der Redaktion kostenfrei zur Verfügung.

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