„An Dreistigkeit kaum zu übertreffen“ ist laut Freilassinger Polizei das Verhalten eines 34-jährigen Salzburgers an einer Unfallstelle in Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) gewesen.
Am Freitagmittag wollte ein siebenjähriger Bub die Freilassinger Salzstraße mit seinem Roller queren, schildert die Polizei. Dabei habe er aber nicht geprüft, ob die Fahrbahn frei war, sondern fuhr zwischen zwei Fahrzeugen auf die Straße. Ein Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und der Bub wurde vom Auto erfasst. Der Polizei zufolge wurde das Kind bei dem Unfall leicht verletzt und vom Rettungsdienst in eine Klinik eingeliefert.
Ersthelfer haben sich sofort um die Versorgung des Kindes gekümmert und die Straße abgesperrt, damit die Rettungskräfte ihrer Arbeit nachgehen können. Mit der Straßensperrung war der Fahrer (34) eines Kleintransporters jedoch nicht einverstanden, so die Polizei weiter. Ein 54-jähriger Freilassinger habe sich auf die Straße gestellt, um den Verkehr umzuleiten. Der Fahrer des Kleintransporters fuhr jedoch „mit voller Absicht“auf den 54-jährigen Ersthelfer zu und erfasste ihn am Brustkorb. Nur durch das instinktive Verhalten des Mannes - er konnte sich über die Stoßstange abrollen und sich am Fahrzeug festhalten - wurde er nicht vom Kleintransporter überrollt.
Ersthelfer klammert sich an Fahrzeug fest - Fahrer „völlig uneinsichtig“
Damit die Verletzungen nicht noch schlimmer werden und er unter die Räder kommt, habe sich der Ersthelfer am Kleintransporter festgeklammert. Anstatt anzuhalten, sei das Fahrzeug aber einfach weitergefahren und habe den Mann mit sich gezogen. Erst nach etwa 50 Metern konnte ein zufällig anwesender Polizist der Salzburger Polizei den Fahrer stoppen.
„Völlig uneinsichtig“ wurde der Fahrer den Beamten der Polizeiinspektion Freilassing übergeben. Diese ermitteln nun unter anderem wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein ordnete die Sicherstellung des Führerscheins an. Der Ersthelfer wurde leicht verletzt und hat sich nach dem Vorfall in ärztliche Behandlung begeben.
− tka
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