Ab 1. Juli bzw. 1. August
Strom- und Erdgaspreise der Stadtwerke Bad Reichenhall sinken deutlich

25.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:26 Uhr

Für Strom- und Gaskunden der Stadtwerke sinken die Preise zum 1. Juli bzw. zum 1. August. −Symbolbild: dpa

Für Strom- und Gaskunden der Stadtwerke sinken die Preise zum 1. Juli bzw. zum 1. August, denn: Die Lage an den Beschaffungsmärkten hat sich seit dem Jahreswechsel entspannt. Die dadurch sinkenden Beschaffungskosten geben die Stadtwerke an ihre Kunden weiter und reduzieren die Strom- und Gaspreise.

Jeder Kunde erhält in den nächsten Wochen ein entsprechendes Informationsschreiben, heißt es in einer Mitteilung der Stadtwerke am Donnerstagnachmittag.

In der Stromversorgung sinken die verbrauchsabhängigen Arbeitspreise in allen Tarifen um brutto 8,1 Cent pro Kilowattstunde (netto 6,8 ct/kWh). Der Grundpreis bleibt unverändert. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 2500 kWh bedeutet das eine Ersparnis von 202 Euro pro Jahr bzw. zum Beispiel im Tarif Mein SaalachStrom eine Preissenkung um rund 16 Prozent, rechnen die Stadtwerke vor. Die Senkung erfolgt in den Sonderprodukten (ECO Plus, Mein SaalachStrom usw.) zum 1. Juli, in der Grundversorgung aufgrund rechtlicher Vorgaben erst zum 1. August 2023.

Erdgas-ECO sinkt um brutto 3,1 Cent pro Kilowattstunde



In der Erdgasversorgung sinken die verbrauchsabhängigen Arbeitspreise im Tarif Erdgas-ECO zum 1. Juli um brutto 3,1 Cent pro Kilowattstunde (netto 2,9 ct/kWh). Damit spart ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 13500 kWh rund 420 Euro pro Jahr bzw. gut 20 Prozent. Diese Ersparnis wird in der Erdgasversorgung nur geringfügig durch die Anhebung der staatlich veranlassten Gasspeicherumlage um 0,086 Cent/kWh netto reduziert, die von den Stadtwerken 1:1 weitergegeben werden muss. Dies sind netto rund zwölf Euro Mehrbelastung pro Jahr. So verbleiben für einen Durchschnittshaushalt im Tarif Erdgas-ECO über 400 Euro Ersparnis pro Jahr. In der Erdgas-Grundversorgung werden die Kunden in gleicher Höhe entlastet, allerdings kann die Senkung aufgrund rechtlicher Vorgaben erst ab 1. August 2023 erfolgen, heißt es weiter.

Vertrauen der Kunden ist wichtigstes Kapital der Stadtwerke



Stadtwerke-Vorstand Peter Fösel: „Das Vertrauen unserer Kunden ist unser wichtigstes Kapital. Daher haben wir in der Energiekrise der letzten eineinhalb Jahre alles getan, um Preiserhöhungen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Selbstverständlich geben wir nun sinkende Beschaffungskosten auch aktiv an unsere Kunden weiter.“

Für viele Kunden fallen die Preise durch die Preissenkungen wieder unter die Preisobergrenzen der sogenannten Preisbremsen, sodass die entsprechende Entlastung ab diesem Zeitpunkt entfällt. Der individuelle Entlastungsanspruch bis zum Zeitpunkt der Preissenkung wird in der Jahresabrechnung berücksichtigt. Da die Entlastung durch die Preisbremsen nur für 80 Prozent des anzusetzenden Jahresverbrauchs (in der Regel Jahresverbrauch 2021) gilt, profitieren die Kunden in jedem Fall unter dem Strich von den Preissenkungen, schreiben die Stadtwerke.

− red