Teleskopschlagstock, Schlagring sowie ein Einhandmesser und ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Prüfzeichen: Diese Waffen führte ein 49-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger mit sich, als er am Mittwoch auf der A8 in Richtung österreichische Grenze reiste. Zuvor soll er zehn Syrer geschleust haben.
Das berichtet die Bundespolizei Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) in einer Pressemitteilung. Deshalb sitzt der Ukrainer nun in Untersuchungshaft.
Nach Kontrolle geschleuste Familien am Bahnhof Bergen entdeckt
Die Schleierfahnder aus Piding hatten am Mittwoch kurz vor Mitternacht den Fahrer eines Autos mit polnischer Zulassung an der A8, Höhe Anger Süd, kontrolliert. Der 49-jährige Ukrainer wies sich mit einem polnischen Aufenthaltstitel und einem ukrainischen Führerschein aus. Einen Reisepass führte er nicht mit. Im Fahrzeug fand die Polizei mehrere Waffen. „Während der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass sich der Ukrainer gerade auf dem Rückweg von einer Schleusung befand“, berichtet die Polizei. Eine Nahbereichsfahndung unter Beteiligung von Bundespolizei und Bayerischer Grenzpolizei führte zum Erfolg: Um 0.30 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Freilassing am Bahnhof Bergen insgesamt zehn syrische Staatsangehörige ohne Ausweisdokumente fest. Bei den Personen im Alter zwischen fünf und 44 Jahren handelte es sich um zwei Familien.
Wo der Grenzübertritt geschah, ist unklar
Die Beamten nahmen die illegal eingereisten Migranten vorläufig fest und brachten sie zur Bundespolizei nach Freilassing. Dort bestätigte sich der Verdacht, dass der 49-jährige Ukrainer die Gruppe über die österreichische Grenze zum Bahnhof Bergen gefahren hatte. Wo genau der Schleuser die Grenze passiert hatte, ist laut Polizei Gegenstand der Ermittlungen. Somit besteht gegen den Fahrer der Verdacht des Einschleusens von Ausländern zugunsten von mehreren Ausländern, des Einschleusens von Ausländern, um dafür einen Vermögensvorteil zu erhalten oder sich versprechen lassen. Des Weiteren besteht gegen ihn der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts und der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Auch Anzeige gegen syrische Staatsangehörige
Die syrischen Staatsangehörigen erhalten eine Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts. Alle Geschleusten hat die Bundespolizei an die Erstaufnahmeeinrichtung München weitergeleitet.
− red
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