Anger
Planung für Dorfplatzsanierung beauftragt

26.12.2022 | Stand 17.09.2023, 6:53 Uhr
Maria Horn

Am Rathausplatz soll ein Brunnen errichtet werden, über Details will der Gemeinderat demnächst beraten. −Foto: Maria Horn

Von Maria Horn

Schon seit geraumer Zeit befasst sich der Gemeinderat mit den Planungen zur Dorfplatzsanierung. 3,6 Millionen Euro sind dafür veranschlagt. Die vorläufig förderfähigen Kosten betragen 3,22 Millionen Euro, davon werden 80 Prozent an Zuwendungen gewährt, in diesem Fall kann Anger mit 2,57 Millionen Euro an finanzieller Unterstützung rechnen. Bereits in der Sitzung vom vergangenen Oktober hat der Gemeinderat die Vorplanung zur Entwicklung der Ortsmitte genehmigt und in diesem Zusammenhang die Verwaltung beauftragt, die Vorplanung bei der Bayerischen Städtebauförderung einzureichen.

Nun ist im Angerer Rathaus der vorläufige Bewilligungsbescheid aus der Förderstelle eingetroffen. Nach der Initiative des Freistaates „Innen statt Außen“ erhält die Gemeinde 80 Prozent der förderfähigen Kosten, vorläufig sind 2,577 Millionen Euro zu erwarten. Die Auszahlung der Zuwendungen steht jedoch unter Vorbehalt der ausreichenden Bereitstellung von Landesmitteln. Die Höhe der Zuwendung wird vorläufig unter Korrekturbehalt bewilligt, weil erst nach der Ausschreibung der Maßnahme die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten bestimmt werden kann. Eine spätere Nachförderung ist grundsätzlich nicht möglich. Eventuelle Mehrkosten oder höhere Aufwendungen würden dann zu Lasten der Gemeinde Anger gehen. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2024. Der Auszahlungsantrag muss bis 30. Juni 2025 gestellt sein, der Verwendungsnachweis ist dann bis 31. Dezember 2025 vorzulegen. Die Bindefrist beträgt 25 Jahre.

E-Ladesäulen und Buswartehäuschen sind nicht förderfähig

Bürgermeister Markus Winkler wies in seinem Sachvortrag darauf hin, dass als maßnahmenspezifische Bedingungen und Auflagen in der Entwurfsplanung Aussagen über das Beleuchtungskonzept für die Bereiche des Rathausvorplatzes, des Dorfangers und der Straßen nachzureichen sind. Auch über die Gestaltung des Brunnens am Rathausvorplatz muss noch beraten und abgestimmt werden.

Sollten diese Vereinbarungen fehlen, dann behält sich die Förderstelle vor, die förderfähigen Kosten neu zu berechnen. Schon jetzt ist klar, welche Posten nicht förderfähig sind: die Entsorgung kontaminierter Böden, die Sanierung des Kanals, die Errichtung von E-Ladesäulen und Buswartehäuschen, die Erneuerung der Fahrbahn inklusive Unterbau sowie die Fahrbahnmarkierungen, allgemeine Verkehrsbeschilderungen. Ebenso zählen öffentliche Gebühren und Genehmigungen zu jenen Aufwendungen, die nicht gefördert werden.

Zeitlich eine sportliche Aufgabe

Für Anger ist das Großprojekt „Dorfplatzsanierung“ eine „sportliche Aufgabe“, denn aufgrund des Bewilligungszeitraumes muss die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Deshalb wurde der Tagesordnungspunkt noch in der Sondersitzung vor Weihnachten behandelt, damit die Entwurfsplanung und soweit erforderlich, die Genehmigungsplanung möglichst bald beauftragt wird.

Einstimmig wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten. Nachdem Bürgermeister Markus Winkler an der eigentlichen Dezembersitzung nicht teilnehmen konnte, nutzte er nun die Gelegenheit der Sondersitzung, um sich beim gesamten Gremium für das konstruktive Miteinander zu bedanken. Sein Stellvertreter Lorenz Dießbacher gab den Dank zurück und wünschte dem Gemeindechef eine glückliche Hand bei allen Herausforderungen. Denn gerade im baulichen Sektor gilt es in Anger in der kommenden Zeit einiges zu bewältigen.