Berchtesgaden
Nationalpark erringt weiteren Sieg gegen Verein Wildes Bayern

Verwaltungsgerichtshof attestiert Nationalparkverwaltung richtige Informationen und adäquate Reaktion

28.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:28 Uhr

Hurra die Gams! Gamsbrunft im November im Jennergebiet. −Foto: Archiv/Robert Rudolphi

Wieder hat die Nationalparkverwaltung Berchtesgaden in einem Rechtsstreit gegen den Verein „Wildes Bayern e.V.“ Recht bekommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies aktuell eine Beschwerde des Vereins gegen einen Zurückweisungsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München zurück, berichtet die Nationalparkverwaltung in einer Pressemitteilung.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass die Aussage des Nationalparkverwaltung „Bereits im März 2022 war dem Verein wiederholt gerichtlich die Behauptung und Verbreitung von unwahren Aussagen zur Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden untersagt worden“ zutreffend und rechtlich zulässig sei. Ein dagegen gerichteter, einstweiliger Anordnungsantrag des Vereins „Wildes Bayern“ war deshalb zurückgewiesen worden.

Der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bestätige diese Entscheidung und sei unanfechtbar, erklärt die Nationalparkverwaltung. Der Verein müsse die Kosten des Verfahrens tragen. Nach Ansicht beider Instanzgerichte treffe es zu, dass „Wildes Bayern“ wiederholt gerichtlich die Behauptung und Verbreitung von unwahren Aussagen zur Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden untersagt worden sei.

Verein verlor schon einmal wegen Falschbehauptung

In seiner Beschwerdebegründung bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung als sachlich richtig formuliert. Nach Ansicht des Gerichts stelle sie zudem eine adäquate Reaktion auf das Verhalten des Vereins dar. Dabei stellt der Verwaltungsgerichtshof heraus, dass die Kommunikation seitens des Vereins schon in der Vergangenheit nicht immer sachlich und mit zutreffenden Argumenten geführt wurde. Das belegten die beiden von „Wildes Bayern“ verlorenen zivilrechtlichen Verfahren beim Landgericht Traunstein über die Falschbehauptung und Verbreitung der Aussagen des Vereins: „Nationalpark erlegt in der Schonzeit Gämsen, um Geierjunge zu füttern“ und/oder „Der Nationalpark Berchtesgaden erlegt … fleißig Gams … während der Schonzeit“.

So wurden sowohl im Einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Traunstein dem Verein die Behauptung und die Verbreitung dieser unwahren Aussagen untersagt. Auch das Oberlandgericht München hat sich in zwei Hinweisbeschlüssen, in denen es die vom Verein dagegen eingelegten Berufungen für aussichtslos erklärt, der Rechtsmeinung des Landgerichts Traunstein vorläufig, aber vollumfänglich angeschlossen. Daraufhin hatte der Verein bislang eine Berufung freiwillig zurückgenommen. „In seiner aktuellen Beschwerdebegründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zudem klargestellt, dass sich die Nationalparkverwaltung mit ihrer streitgegenständlichen Presserklärung gegen die erneuten Angriffe des Vereins in rechtmäßiger Weise, und damit weder unverhältnismäßig noch willkürlich, zur Wehr gesetzt hat“, berichtet die Nationalparkverwaltung in der aktuellen Aussendung spürbar erleichtert.

Nationalparkleiter Baier kritisiert „üble Nachrede“

Denn sie fühlt sich mit durch die ungerechtfertigten Verbalangriffe des Vereins in ein negatives Licht rücken und kritisiert in diesem Zusammenhang auch die „unwahren und herabsetzenden Behauptungen über das Schutzgebiet“. Dies hätten seit Januar 2021 immer wieder zu Gerichtsverfahren, die der Verein bislang und soweit schon entschieden allesamt verloren habe.

Nationalparkleiter Dr. Roland Baier: „Vorwürfe entbehren jeglicher sachlicher Grundlage“

Nationalparkleiter Dr. Roland Baier ist sich sehr erfreut über die Beschlüsse der beiden Verwaltungsgerichtsinstanzen, die er als „sorgfältig und abgewogen“ erachtet, betont aber zugleich: „Die Vorwürfe des Vereins Wildes Bayern entbehren sachlich jeglicher Grundlage, die gerichtlichen Klärungen sind teuer und zeitaufwändig. Und sie haben erkennbar vor allem das Ziel, die Naturschutzarbeit des Nationalparks möglichst zu behindern, weil der Verein eine andere Auffassung über den „richtigen“ Naturschutz vertritt. Dazu ist der Vereinsvorsitzenden offenbar jede Rhetorik bis hin zur üblen Nachrede recht. Mit einen Verein zum Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume oder einer sachgerechten Diskussionskultur über Naturschutz hat das nichts mehr zu tun.“

Bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung der immer wiederkehrenden Angriffe des Vereins können gesetzlich verankerte Aufgaben des Nationalparks nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden, darunter auch die unbedingt notwendige, maßvolle Wildbestandsregulierung.

Verein gefährdet laut Baier ökologisches Gleichgewicht

„Der Verein trägt mit seinen Aktivitäten mittelbar zu ungesund wachsenden Wildbeständen bei, die das ökologische Gleichgewicht im Nationalpark gefährden und sich durch eine mögliche Verbreitung von Krankheiten auch negativ auf das Tierwohl auswirken können. Das ist ebenso fahrlässig wie bedenklich“, sagt Baier. Er spielt damit auf ein weiteres, laufendes Gerichtsverfahren des Vereins gegen den Nationalpark an. Darin bekämpft der Verein die aktuell gültige Schonzeitaufhebung des Nationalparks – bislang ebenfalls erfolglos.

− red