Kommunen dürfen erhaltene Spenden nicht einfach verbuchen und die Belege abheften. Nein, die Zuwendungen müssen inzwischen öffentlich genehmigt werden, es sei denn der Spender weist ein berechtigtes Interesse nach, unbekannt zu bleiben. Am Dienstagabend segnete Laufens (Berchtesgadener Land) Haupt- und Finanzausschuss 14 Spenden über insgesamt 10.330 Euro ab.