Um den Voraussetzungen für die Errichtung einer Lichtzeichenanlage auf den Grund zu gehen, wurden in Hadermarkt sowohl Fahrzeuge als auch die Anzahl der Fußgängerüberquerungen bei den beiden Querungshilfen gezählt. In Aufham gab es an der Autobahnbrücke eine Geschwindigkeitsmessung.