Saaldorf-Surheim. Eigentlich verpflichtet die Corporate Sustainability Directive (Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD) von der Europäischen Union Unternehmen dazu, einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht einzuführen. Betroffen von dieser Richtlinie waren auch Kommunalunternehmen.
Dann aber sorgte der Bayerische Landtag am 28. November 2024 dafür, dass kommunale Unternehmen nicht mehr durch Landesrecht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD verpflichtet sind. Damit diese Änderung aber auch ihre Wirkung entfaltet, muss die Unternehmenssatzung...