Schneizlreuth
Geschoßwohnungsbau ist nicht erwünscht

Frühzeitige Bürgerbeteiligung zu Bebauungsplan Auenstraße – Gemeinderat will „bauliche Auswüchse“ verhindern

15.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:25 Uhr
Werner Bauregger

Der Planungsentwurf für die Bauleitplanung Auenstraße in Weißbach an der Alpenstraße, Teil 1. −Foto: Werner Bauregger

Auslöser waren zuletzt zwei Bauanträge auf größeren Grundstücken in der Auenstraße 35 und 37. Die Planung entsprach nicht den Vorstellungen des Gemeinderats. Nun soll ein Bebauungsplan klare Vorgaben machen. Architekt Michael Dufter stellte in der jüngsten Sitzung den Entwurf für den ersten von insgesamt drei Teilbereichen vor.

Dieser umfasst den südseitigen Bereich der Auenstraße zwischen Haus Nummer 51 und 35. Neben den bereits erwähnten zwei Grundstücken soll eine private, im Außenbereich liegende landwirtschaftliche Nutzfläche im Umgriff bei Haus Nummer 41 einbezogen werden, auf der die Besitzerfamilie Wohnhäuser errichten möchte.

Zweitwohnungen stehen oft die meiste Zeit leer

Wie Bürgermeister Wolfgang Simon (FWG) erläuterte, sollen mit dieser Planung sowohl bei einer Ersatzbebauung wie bei Neubauten ein Geschoßwohnungsbau, aber auch die meiste Zeit leerstehende Zweitwohnungen verhindert werden. Laut Architekt Dufter sollen pro Baukörper zwei Wohneinheiten, also auch Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen, zulässig sein. Die Wandhöhe der Außenwände wird auf sechs Meter beziehungsweise 6,20 Meter festgelegt. Pro Wohneinheit müssen zwei Kfz-Stellplätze (Carport oder Garage) nachgewiesen werden.

Im Hangbereich bei den Neubauten im Umgriff von Haus Nummer 41 soll in jedem Fall verhindert werden, dass riesige Stützmauern Richtung Weikertstein entstehen. Einfriedungen dürfen laut Planung nur mit Holzzäunen ausgeführt werden. Gabionenzäune aus verzinkten Stahlelementen sind nicht zulässig. Zur Planung gab es aus dem Gemeinderat mehrere Anfragen. Sven Lohmann (FWG) wollte wissen, ob nicht gleich auch das Areal der derzeit leerstehenden, ehemaligen Kosmetikfabrik in der Auenstraße 40a mit überplant werden sollte. Bürgermeister Simon sagte, er möchte das Areal erst mit einbeziehen, wenn konkreter Handlungsbedarf bestehe.

Wegen Zufahrt Probleme bei Eigentümerwechseln vorbeugen

Die von Josef Holzner junior (FWG) bereits in einer der vergangenen Gemeinderatssitzungen angesprochene Veränderungssperre werde er mit dem Landratsamt abklären, sobald die Grundstücke final geplant worden sind. Thomas Braun (UWS) wollte wissen, ob die privaten Verkehrsflächen, vornehmlich die Zufahrt zu den geplanten Neubauten neben Haus Nummer 41, nicht als öffentliche Straße deklariert werden müssten, um unter anderem Problemen bei späteren Eigentümerwechseln vorzubeugen. Laut Architekt Dufter ist dies bis 50 Metern Länge nicht zwingend erforderlich. Er riet aber dazu, dies mit dem Landratsamt abzuklären. Die Gemeinde könnte auch die Flächen erwerben, oder Dienstbarkeiten für die Kommune einrichten. Laut Peter Zitzelsperger (FWG) müssten für die Zufahrten die Mindestbreiten und anderen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zwingend gelten, um die sichere Zufahrt von Rettungsdiensten und der Feuerwehr gewährleisten zu können. Einen Ausbau ohne öffentliche Widmung sieht er als problematisch an.

Christian Bauregger (UWS) stellte klar, dass er vom Einbau von Schwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Auenstraße nichts halte. Architekt Dufter erklärte dazu, dass dies nur als Anregung formuliert und nicht Teil der Planung sei. Derzeit fehlten auch noch landschaftsplanerische Festlegungen, ein Umweltbericht und Eingriffsregelungen bezüglich der Bayerischen Naturschutzregelungen. In jedem Fall sei es auch notwendig, mit der Familie Aicher einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, der unter anderem Regelungen zum Einheimischenmodell beinhalten müsse.

Ziel ist 50 Prozent im Einheimischenmodell anzubieten

Stefan Häusl (UWS) fordert zum Thema Einheimischenmodell, dass dies, wegen des Gleichheitsgrundsatzes, im gleichen Umfang der Fall sein müsse, wie bei früheren Baugebieten. Bürgermeister Simon sagte dazu, dass es immer Ziel sei, 50 Prozent als Einheimischenmodell festzulegen, dies aber nicht in jedem Fall realisiert werden könne.

Geschäfts- und Bauamtsleiter Michael Faber plädierte schlussendlich dafür, mit der vorgestellten Planung in die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu gehen und die Pläne auszulegen. Änderungswünsche könnten dann in der zweiten Auslegung mit eingearbeitet werden.

Der Gemeinderat beschloss schließlich ohne Gegenstimme, dem Vorschlag Fabers zu folgen, den Planungsentwurf so zu billigen und die Planung, im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der betroffenen Behörden und Ämter auszulegen. In dem Beschluss wurde weiter festgehalten, dass ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen und die von Architekt Dufter erwähnten, fehlenden Festlegungen noch getroffen werden müssen. Bürgermeister Simon ergänzte, dass er darüber hinaus versuchen werde, bei den Grundeigentümern von Auenstraße 35 und 37 eine Beteiligung an den Kosten der Bauleitplanung zu erreichen.