Für einige kroatische Fußballfans war die Reise am Dienstag an der Grenze zu Ende. Sie wollten eigentlich die Chamions-League-Partie FC Bayern München gegen Dinamo Zagreb sehen.
Nach Mitternacht kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Schwarzbach ein mit zehn Personen besetztes Fahrzeug. Die Insassen, alle kroatische Staatsbürger und Anhänger des Fußballclubs Dinamo Zagreb, im Alter zwischen 19 und 32 Jahren wollten nach München anreisen. Bei der Überprüfung der Reisenden stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen einen 32-jährigen Kroaten eine Fahndungsausschreibung vorlag. Zudem ist der Mann in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten, schreiben die Beamten in ihrem Bericht.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stellte die Bundespolizei bei sechs der zehn Männern Schutzbewaffnung wie Mundschutz, Kampfsport-Handschuhe und Bandagen fest. Auch ein verbotenes Tierabwehrspray sowie eine Sturmhaube fanden die Beamten. Drei der Insassen hatten zudem szeneartige Sticker einer Ultragruppierung im Reisegepäck. Die Bundespolizei verweigerte die Einreise und wies die sechs Kroaten nach Österreich zurück. Die übrigen Fans durften ihre Reise nach München fortsetzen.
Tatverdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
Um 4.10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei ein weiteres Fahrzeug. Auch die vier Insassen aus Kroatien im Alter von 23 bis 28 Jahren wollten zum Fußballspiel ihrer Mannschaft nach München. Und auch diesmal wurde die Bundespolizei fündig. Denn bei der Durchsuchung des 29-jährigen Kroaten entdeckten Einsatzkräfte in dessen Unterhose zwei Böller der Kategorie „F-4“, für die er keine behördliche Erlaubnis vorweisen konnte. Bei ihm besteht deshalb der Tatverdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Im Fahrzeug befanden sich zudem eine Leuchtfackel und Sticker einer Ultragruppierung, die einem 23-jährigen Kroaten zugeordnet werden konnten. Nach der Befragung aller Insassen und in Anbetracht der Gesamtumstände hat die Bundespolizei dem 29-jährigen Kroaten die Einreise in das Bundesgebiet verweigert. Er wurde nach Österreich zurückgewiesen. Seinen Begleitern wurde die Weiterreise gestattet, endet der Bericht.
− red
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