Polizei Freilassing bestätigt Anzeige
BFV sperrte Tribüne beim ESV Freilassing: Ehrenamtliche soll bedroht und beleidigt worden sein

10.08.2024 | Stand 11.08.2024, 9:25 Uhr |

Die Tribünen im Freilassinger Max-Aicher-Stadion mussten leer bleiben beim Landesliga-Auftaktheimspiel des ESV Freilassing. − Foto: Facebook

Das 5:4 der Freilassinger ESV-Kicker im ersten Heimspiel der Landesliga-Saison war besonders torreich und gut anzusehen. Weniger schön war ein Vorfall, der eine polizeiliche Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung nach sich zog, weshalb das Opfer zunächst sein Ehrenamt beim Bayerischen Fußball-Verband temporär ruhen lassen möchte, um zur Ruhe gelangen zu können.



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Dass eine Anzeige vorliegt und der Vorfall in direktem Zusammenhang mit dem Heimspiel des ESV Freilassing steht, bestätigte die Polizeiinspektion Freilassing auf Nachfrage der Redaktion. Details nannte der Sprecher nicht, die Polizei ermittle derzeit den Tathergang. Der Vorfall habe sich in den sozialen Medien abgespielt.

Grund für die Anfeindung war wohl die gesperrte Tribüne



Grund für die angebliche Anfeindung war wohl nicht das Geschehen auf dem grünen Rasen, sondern die drei Monate zurückliegende und mittlerweile beigelegte Auseinandersetzung zwischen ESV und BFV wegen der fehlenden Rundumbande im Stadion. Sie ist Auflage für Landesligafußball und hätte den ESV den Aufstieg kosten können. Die Bande ist bestellt, fehlt aber noch, daher wurde die Tribüne von Seiten des BFV in Absprache mit dem Verein mindestens für dieses erste Heimspiel gesperrt. An diesem Wochenende ist der ESV auswärts im Einsatz.

BFV geht verstärkt gegen Hass und Hetze vor



Seit Jahren kommt es vermehrt zu meist verbalen Anfeindungen von Ehrenamtlichen im Amateurfußball. Seit Februar dieses Jahres kooperiert der BFV sogar mit der Justiz, um auch außerhalb der Sportgerichtsbarkeit gegen Hass und Hetze vorgehen zu können. Wer Spieler, Schiedsrichter oder Verantwortliche diskriminiert, sich rassistisch oder antisemitisch äußert oder auf andere Weise hetzt, soll persönlich belangt werden können; zuvor konnte der BFV nur die Vereine abstrafen.

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