Eines wurde im Laufener Gerichtssaal deutlich: die fünf Anklagepunkte gegen den 19-jährigen Syrer waren nur die Spitze des Eisbergs. Und selbst davon wurden im Laufe der Verhandlung nicht zuletzt aus Gründen der Verfahrensökonomie weitere drei eingestellt. Was blieb war eine vorsätzliche und eine gefährliche Körperverletzung.