Die 65-jährige Frau aus Franken war im Januar 2021 in einer Bischofswieser Pflegeeinrichtung aufgenommen worden. Dafür legte sie die Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit vor. Doch die hatte sie sich via Internet und ohne jegliche ärztliche Untersuchung besorgt. Am Laufener Amtsgericht erschien die Frührentnerin nicht. Sie vertrat Rechtsanwalt Edgar Siemund aus Mühldorf. Der Verteidiger nahm Richter und Staatsanwalt sehr lange in Anspruch, doch seine seitenlangen Ausführungen zur Wirkungslosigkeit von PCR-Tests und Covid-Impfungen zeigte ihrerseits keine Wirkung. Das Gericht entschied wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse auf eine Geldstrafe von 1800 Euro.

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