Schuf das Landratsamt Fakten?
Am Areal der neuen BS in Freilassing: Kein Einwand gegen die Rodung von zig Bäumen

08.11.2024 | Stand 08.11.2024, 7:00 Uhr |

Eine aktuelle Aufnahme: Nur noch Wiese ist zu sehen auf dem Feld hinter der Realschule.

Der Neubau des Beruflichen Schulzentrums BGL in Freilassing hat vor kurzem mit der Genehmigung der Entwurfsplanung die nächste Hürde genommen. Wie berichtet, soll noch heuer der Bauantrag eingereicht werden, sodass im zweiten Quartal 2025 eine Baugenehmigung zu erwarten ist und im dritten Quartal die Erdarbeiten bei Bauteil 1 beginnen können.

Wer sich dieser Tage auf das Gelände verirrt, auf dem eben jenes Gebäude einmal stehen soll, bekommt jedoch den Eindruck, dass bereits Fakten geschaffen wurden: Wo sich noch vor einiger Zeit ein Wald mit zig Bäumen befand, ist inzwischen nur noch grüne Wiese zu sehen. Die Redaktion wollte daher vom Landkreis wissen, wann der Wald gerodet wurde, weshalb dies möglich war, obwohl noch nicht einmal eine Baugenehmigung erteilt wurde und inwieweit dabei natur- und artenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten wurden. Von der Pressestelle heißt es jedoch, dass „die Entfernung der Bepflanzung nicht vom Landkreis veranlasst wurde“, sondern bereits von der Vorbesitzerin. Und: Die Rodung betreffe Waldrecht und liege daher in der Zuständigkeit des AELF Traunstein. Dieses habe die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt im Rahmen des Rodungsantrags beteiligt. „Ein faunistischer Fachbeitrag eines qualifizierten Biologen lag dem Antrag bei und dieser wurde definitiv vor der tatsächlichen Rodung erstellt und zeigt, dass artenschutzrechtlich nichts zu veranlassen war. Der Rodung musste somit zugestimmt werden.“

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