Weißbach a.d.A.
326000 Euro von den Staatsforsten für Sicherung des Waldbahnweges

19.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:08 Uhr
Werner Bauregger

Wie auf der historischen Aufnahme zu sehen ist, musste die Trasse bereits während der Betriebszeit der Holzbahn immer wieder durch Lawinen hindurch freigelegt werden. −Foto: Repro Werner Bauregger

Von Werner Bauregger

326000 Euro sollen für die Beräumung und Sicherung des Waldbahnwegs in Weißbach a.d.A. zur Verfügung gestellt werden. Das teilte Bürgermeister Wolfgang Simon dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit. Allerdings entstehen daraus, wie bereits seit Monaten bekannt, Pflichten für die Gemeinde.

Wegen massiver Gefahren durch Baumwürfe, Felsstürze, herabfallende, lose Steine und durch Hochwasser und Lawinen zerstörte Brücken musste der Wanderweg entlang der vorderen Schwarzache in Weißbach a.d.A., auch „Waldbahnweg“ genannt, nach der Schneekatastrophe im Januar 2019 komplett gesperrt werden. Eine Instandsetzung könnte die Gemeinde Schneizlreuth alleine nicht stemmen.

Im Bergland immer mit Restrisiko rechnen

Jetzt gibt es finanzielle Unterstützung von den Bayerischen Staatsforsten, das habe Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber erreicht, berichtete Simon. Im Gegenzug muss die Kommune die Trasse jährlich, vor einer Wiederöffnung, durch einen Geologen begutachten und wenn notwendig beräumen lassen. Diese Folgekosten, in einer geschätzten Größenordnung von 10000 Euro bis 12000 Euro jährlich zu übernehmen, dafür hatten im März acht Gemeinderäte gestimmt. Christian Bauregger, Tobias Bauregger und Wolfram Kagerer, alle UWG, sprachen sich damals dagegen aus, solange es keine Gegenfinanzierung etwa über Parkplatzgebühren gebe. In der aktuellen Sitzung brachte der Gemeinderat Wolfram Kagerer (UWG) zusätzlich das jüngste Gutachten von Dr. Stefan Kellerbauer aus Marktschellenberg ins Spiel, in dem dieser auch auf das Haftungsrisiko für die Gemeinde eingeht.

Offen sei laut Kagerer etwa die Frage, wer die Hangsicherungsarbeiten der Fachfirma nach deren Fertigstellung prüfe und abnehme. Seines Erachtens könne dies niemals vom Gemeindebauhof übernommen werden, da die Fachkompetenz hier fehle. Kagerer bat nun Simon darum, das Gutachten, welches er als Fachmann bereits zur Einsicht erhalten hatte, an alle Gemeinderäte zu verteilen, damit sich jeder ein genaues Bild machen könne. Auch Thomas Braun (UWG) sah dies als erforderlich an, um in dieser Angelegenheit gut informiert zu sein. Beide betonten aber, dass sie den bereits getroffenen Grundsatzbeschluss nicht revidieren wollten.

Diskussion nicht noch einmal von vorne aufrollen

Bürgermeister Simon reagierte auf diese Einwände sichtlich gereizt. Er wolle, nachdem der Gemeinderat der Vorgehensweise im März zugestimmt habe, nun endlich vorwärts kommen und die bereits mehrfach kontrovers geführte Diskussion nicht noch einmal von vorne aufzurollen. Außerdem gab er zu bedenken, dass die Gemeinde für diesen Wanderweg bereits seit vielen Jahren ähnliche Pflichten zur ständigen Kontrolle und Überprüfung erfüllen müsse, da hier mit den Forsten ein Vertrag geschlossen worden sei. Er sehe schon zum Schutz der Nutzer die Gemeinde in der Verantwortung. Letztendlich müsse sie immer die Haftung übernehmen, wenn sie die Wege nutze.

Wie Simon im Nachgang sagte, hätten die Klammen und Schluchten in der Gemeinde eine Sonderrolle, da sie auch überregional touristisch beworben werden. Hier klare Verhältnisse zu schaffen und diese auch vertraglich zu fixieren, sei nicht nur der ausdrückliche Wunsch der Gemeinde, sondern auch der Staatsforsten als Grundbesitzer. Für die Weißbachschlucht und eben den Waldbahnweg sei dies bereits so umgesetzt. Dass es immer ein Restrisiko gebe, werde auch in dem Gutachten erwähnt. Er zitiere dort aus dem Bericht zur Gefahrenhinweiskarte des Landkreises Berchtesgadener Land. Dort heiße es: „Ein Null- Risiko ist im alpinen Bergland üblicherweise nicht zu erzielen, so dass immer ein gewisses verbleibendes Risiko besteht. Würde jedes noch so geringe Risiko berücksichtigt, würden sämtliche Flächen im Alpenraum als gefährdet ausgewiesen.“

Arbeiten sollen nach dem Winter starten

Deshalb komme der Geologe in seinem Gutachten zu dem Schluss: „Ein Begehen des Waldbahnweges ist nach der geplanten Erstberäumung und Felssicherung, vermutlich im Jahr 2023, unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen regelmäßigen Kontrollen gefahrlos möglich. Es bleibt ein geringes und vertretbares Restrisiko, das dem im vergleichbaren alpinen Gelände entspricht.“

Wie Simon ergänzte, fand vergangenen Mittwoch eine Begehung statt, um die erforderlichen Maßnahmen zu besprechen. Aktuell müssen noch einige Formalien etwa mit dem Revierförster und dem Wasserwirtschaftsamt erledigt werden. Nach dem Winter soll dann aber zügig mit der Beräumung und den Sicherungsarbeiten begonnen und die kaputten Brücken erneuert werden. Offiziell freigegeben kann der Weg, laut Bürgermeister, vermutlich erst im Herbst 2023 werden.