„Vorsätzliche eigenmächtige Abwesenheit“ lautete die Anklage am Laufener Amtsgericht gegen einen 26-jährigen Zeitsoldaten, denn die angebliche „Elternzeit“ war nicht beantragt. Dennoch legte der zweifache Vater Einspruch gegen einen Strafbefehl ein.
„Vorsätzliche eigenmächtige Abwesenheit“ lautete die Anklage am Laufener Amtsgericht gegen einen 26-jährigen Zeitsoldaten, denn die angebliche „Elternzeit“ war nicht beantragt. Dennoch legte der zweifache Vater Einspruch gegen einen Strafbefehl ein.
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