„Elternzeit“ statt Soldatendienst
26-Jähriger bleibt fast einen Monat vom Dienst fern

27.09.2023 | Stand 27.09.2023, 15:00 Uhr |
Hannes Höfer

„Vorsätzliche eigenmächtige Abwesenheit“ lautete die Anklage am Laufener Amtsgericht gegen einen 26-jährigen Zeitsoldaten, denn die angebliche „Elternzeit“ war nicht beantragt. Dennoch legte der zweifache Vater Einspruch gegen einen Strafbefehl ein.

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