Stammham. Ein Antrag auf Anbau an ein Wohnhaus in der Flurstraße lag dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vor. Wie es hieß, befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Hofschallern Mitte“ und widerspricht dessen Festsetzungen in drei Punkten, für die Befreiungen beantragt worden waren. So soll die Baugrenze im Norden überschritten werden dürfen, statt Erdgeschoss und 1. Obergeschoss soll es ein nur erdgeschossiger Anbau werden und dieser soll ein Flachdach mit extensiver Begrünung mit einer Dachneigung von drei Grad anstatt Satteldach mit naturroten...