Einen bizarren Fall von Grabschändung meldet die Polizei aus Winhöring (Landkreis Altötting): In der Nacht von Samstag auf Sonntag hat ein bislang unbekannter Täter, vermutlich vom nahe gelegenen Friedhof bei der „Feldkirche“, ein Kreuz entwendet und brachte es auf dem Kreisverkehr an der nahen Landshuter Straße an.
Wer hat die Vorgänge gesehen? Die Inspektion Altötting bittet Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können, sich unter der ✆ 08671/ 9644-0 zu melden.
Die Tat wird nicht nur als Diebstahl verfolgt: Grabschändung ist in Deutschland nach § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) als Störung der Totenruhe eine Straftat. Außerdem stellt jeder unerlaubte Eingriff in den Zustand eines Grabes eine Ordnungswidrigkeit dar.
− red
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