Kommunalklausel revidiert
Windparks und Bürgerbegehren: Staatsforst wird Privatwald gleichgestellt

27.06.2024 | Stand 28.06.2024, 9:01 Uhr |

Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) hat die sogenannte Kommunalklausel beim Bau von Windkraftanlagen im Staatsforst revidiert. Damit sollen Privatwälder und Staatsforstgebiete bezüglich des Vetorechts gleichgestellt werden, damit Projekte mittels Bürgerbegehren und -entscheiden nicht mehr verzögert, be- oder gar verhindert werden.

Plus-Logo

Jetzt weiterlesen. Wählen Sie Ihren Zugang:

Kostenfrei weiterlesen
  • 5 Plus-Artikel pro Monat frei
  • 14 Tage voller Zugriff in der PNP News-App
  • kostenfreier PNP Newsletter
Jetzt registrieren
PNP Plus - mtl. kündbar
mtl. 10,99 €
mtl. 10,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle PNP Plus-Artikel
  • Monatlich kündbar
  • Für Printabonnenten zum Sonderpreis von mtl. 1,99 €
Jetzt abonnieren
PNP Plus - Jahres-Abo
mtl. 7,99 €
mtl. 7,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle PNP Plus-Artikel
  • Ein Jahr zum Vorteilspreis lesen
  • Sie zahlen 12 Monate nur 7,99 € statt 10,99 €
Jetzt abonnieren

Sie sind bereits registriert oder Plus-Abonnent?