Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) hat die sogenannte Kommunalklausel beim Bau von Windkraftanlagen im Staatsforst revidiert. Damit sollen Privatwälder und Staatsforstgebiete bezüglich des Vetorechts gleichgestellt werden, damit Projekte mittels Bürgerbegehren und -entscheiden nicht mehr verzögert, be- oder gar verhindert werden.