Kastl. Auf die Nutzungsänderung einer Werkstatt zu einem Gastraum und die Errichtung von vier Überdachungen zielte ein Bauantrag ab, mit dem sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu befassen hatte. Zu dem Vorhaben in der Dorfstraße wurde seitens der Bauverwaltungen mitgeteilt, es sei eine Befreiung von den Festsetzungen des dort geltenden Bebauungsplanes Nr. 1 „Forstkastl“ notwendig, weil die Baugrenzen überschritten werden. Da die Erschließung gesichert ist und genügend Stellplätze nachgewiesen werden können, stimmte der Gemeinderat zu.
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