Mit einstimmigem Beschluss hat der Stadtrat von Töging (Landkreis Altötting) am Donnerstag einem Antrag auf Isolierte Befreiung von den Maßgaben der 2020 in Kraft getretenen Einfriedungssatzung „zur Errichtung eines 1,63 Meter hohen Doppelstabmattenzaunes“ an einem Grundstück an der Wolfgang-Leeb-Straße das Einvernehmen verwehrt. Der Antragsteller hatte einen 1,63 Meter hohen Zaun beantragt, ihn aber in einer Höhe von rund 1,72 Metern schon errichtet. Das sollte nun nachträglich abgesegnet werden. Die Verwaltung warnte vor einem Präzedenzfall, der Stadtrat lehnte das Ansinnen ab.