Erst sagten ihm Veterinäre, wie man mit Tieren umgeht – und vor allem wie nicht. Dann erfuhr er es auch von Staatsanwälten. Doch ein Schafhalter aus dem Landkreis wollte es selbst dann noch nicht wahrhaben, als ihm das Altöttinger Amtsgericht eine saftige Geldstrafe aufbrummte, weil er seine Tiere schlecht behandelt hatte. Er ging gegen das Urteil in Berufung.