Selten klaffen die Vorstellungen von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht so weit auseinander wie im Fall eines siebenfach vorbestraften Temposünders und Drogenkonsumenten. Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und gegen das Waffengesetz stand ein 48-Jähriger vor dem Amtsgericht Mühldorf.