Nun gilt es: In der Gemeinde Mehring (Landkreis Altötting) mitten im Bayerischen Chemiedreieck wird am Sonntag, 28. Januar, über ein Windkraft-Großprojekt abgestimmt.
Im Staatsforst im Landkreis Altötting ist geplant, einen Windpark mit bis zu 40 Energieanlagen mit einer Leistung von im Vollausbau 288 Megawatt zu errichten. Die Staatsregierung forciert das Projekt, nicht zuletzt weil die Industrie im ChemDelta Bavaria seht energieintensiv ist. Und der Bedarf wird noch steigen, wenn die Defossilisierung der Wirtschaftsweise umgesetzt wird.
Die Staatsforstflächen liegen auf den Gemarkungen von neun Gemeinden im Landkreis Altötting. Die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderatsgremien wurde Gelegenheit gegeben, ihr Plazet zu geben oder eine Beteiligung abzulehnen, was zwei taten. Dabei sind somit aktuell sieben, darunter auch Mehring.
Gegner des Projektes haben mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid durchgesetzt, der Gemeinderat hat diesem mittels Ratsbegehren einen zweiten gegenübergestellt. Es geht dabei aber ausschließlich um Windkraftanlagen, die auf zur Gemeinde Mehring gehörenden Forstflächen gebaut werden könnten, nicht um das gesamte Projekt.
Die Fragestellungen für die Gemeinde Mehring:
• Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren): Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Mehring einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leistet, um Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze in der Region zu sichern, in dem sie Planung und Bau von Windkraftanlagen in unserem Staatsforst unterstützt?
• Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren): Sind Sie dafür, dass die Gemeinde ihr gemeindliches Einvernehmen zur Baumaßnahme der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet Mehringer Forst verweigert und alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet zu verhindern?
Für die Bürger besteht die Möglichkeit, zu beiden Fragestellungen Ja zu sagen, also beiden Vorschlägen zustimmen. Tritt dieser Fall ein, gibt es eine Stichfrage zu Klärung der Haltung – und diese lautet:
• Werden die bei Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) und Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren) gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten – das Ratsbegehren oder das Bürgerbegehren?
Wie Mehrings Bürgermeister Robert Buchner, der am späten Sonntagvormittag zur Abstimmung ins Schulhaus der Gemeinde gegangen ist, der Heimatzeitung sagt, hätten schon rund 70 Prozent der 1945 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger per Briefabstimmung ihre Meinung kundgetan. Noch bis 18 Uhr hat das Abstimmungslokal im Schulhaus, das einzige in der Gemeinde, am Sonntag geöffnet, danach beginnt die öffentliche Auszählung.
− ecs
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